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Biotope

§ 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und Art. 23 des bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zählen bestimmte ökologisch besonders wertvolle Biotope auf, die unmittelbar gesetzlich geschützt sind.

Es handelt sich dabei um

  • Moore und Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen,
  • Pfeiffengraswiesen und Quellbereiche,
  • Moor-, Bruch, Sumpf- und Auwälder,
  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • Magerrasen, Heiden,
  • Borstgrasrasen, offenen Binnendünen, wärmeliebende Säume, Lehm- und Lösswände, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden,Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  • Schluchtwälder, Block- und Hangschuttwälder,
  • offene Felsbildungen, alpine Rasen und Schneetälchen, Krummholzgebüsche und Hochstaudengesellschaften.


In diesen Biotopen sind alle Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können. 

Unter bestimmten Umständen kann von diesen Verboten eine Ausnahme gewährt werden. Hierfür ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde ein formloser Antrag zu stellen.

Im Landkreis Tirschenreuth wurde in den Jahren 1984 bis 1990 eine Kartierung der Biotope durchgeführt.Die Ergebnisse dieser Kartierung sind im Internet unter folgender Adresse einsehbar:  http://fisnat.bayern.de/finweb. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Wiedergabe sehr rasterartig ist. Die untere Naturschutzbehörde berät Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema und führt ggf. auch Ortstermine durch, um Ihnen die aktuelle Abgrenzung des Biotops zu zeigen.

Die vollständigen Angaben der Biotopkartierung sind bei der unteren Naturschutzbehörde während der Dienstzeiten einsehbar.

Aktualisierung der Biotopkartierung

Die Biotopkartierung wurde durch das Landesamt für Umwelt aktualisiert.

Seit Juni 2017 stehen die Ergebnisse der aktuellen Kartierung nun auch der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung.
Die Ergebnisse sind über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet einsehbar: http://fisnat.bayern.de/finweb .

Zudem werden die Ergebnisse auch im Internet zum Download angeboten: www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm.

Die Biotopkartierung liefert eine Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der naturschutzfachlich besonders wertvollen Biotope. Sie stellt aber nur eine Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar.

Wenn Sie Fragen zu der Kartierung und ggf. Auswirkungen auf die Nutzung von Grundstücken haben, können Sie sich gerne an die Untere Naturschutzbehörde wenden (Tel. 09631/88-337).

 

 

Schutzgebiete
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

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Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

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Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.