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FFH-Gebiete

Für die Auswahl der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind die naturschutzfachlichen Kriterien der FFH-Richtlinie ausschlaggebend, die in Artikel 4 sowie im Anhang III benannt und durch die Arten und Lebensraumtypen der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie bestimmt sind. Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfen politische Zweckmäßigkeit, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Interessen keine Rolle bei der Gebietsauswahl und Gebietsabgrenzung spielen. Geeignete Natura 2000-Gebiete sind alle Gebiete, die in signifikantem Maße dazu beitragen einen natürlichen Lebensraumtyp oder eine Art der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen. Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.


Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende FFH-Gebiete ausgewiesen:

  • Scheibenwiese bei Ebnath (amtliche Nr.: 6037-372):
    Die Scheibenwiese ist ca. 3 ha groß. Es handelt sich um eine aufgelassene Waldwiese auf Niedermoorstandort im Bereich einer westexponierten flachen Talsenke.
  • Basaltkuppen in der Nördlichen Oberpfalz (amtliche Nr.: 6039-301):
    Die Basaltkuppen haben zusammen etwa eine Fläche von  224 ha. Es handelt sich hierbei um Basaltstöcke mit naturnahen Waldgesellschaften, Berg-Magerwiesen und Quellaustritten.
  • Wondreb zwischen Leonberg und Waldsassen (amtliche Nr.: 6039-371):
    Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 95 ha. Den größten Teil des Gebiets nimmt der naturnahe Fließgewässerabschnitt der Wondreb ein. Daneben sind auch Teiche mit Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Niedermoorresten mit geschützt.
  • Seibertsbachtal (amtliche Nr.: 6039-372):
    Im Seibertsbachtal sind ca. 40 ha geschützt. Geschützt ist ein naturnahen Fließgewässerabschnitt des Seibertsbachs und Teiche mit Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Seggenrieden.
  • Wondrebaue und angrenzende Teichgebiete (amtliche Nr.: 6040-371):
    Das Schutzgebiet ist ca. 236 ha groß. Es handelt sich um eine naturnahe Bauchaue mit Überschwemmungsbereich, Hochstaudenfluren, binsen- und segenreiche Streuwiesen, Flachmoore, Kleinseggen-sümpfen und Extensivweihern
  • Haidenaabtal und Gabellohe (amtliche Nr. 6137-301):
    Das Gebiet hat eine Größe von ca. 112 ha und liegt sowohl im Landkreis Bayreuth als auch im Landkreis Tirschenreuth. Es handelt sich um ein Teichgebiet mit Verlandungsmoor, Teichbodengesellschaften, Auwäldern, Moorwäldern und Borstgrasrasen.
  • Basaltkuppen im Raum Kemnath (amtliche Nr. 6137-302)
    Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 81 ha. Es besteht aus mehreren Basaltstöcken mit naturnahen Waldgesellschaften
  • Grenzbach und Heinbach im Steinwald (amtliche Nr.: 6138-371):
    Das Schutzgebiet hat eine Fläche von ca. 166 ha. Es handelt sich um ein naturnahes, verzweigtes Bachsystem mit Teichen sowie Niedermoor- und Feuchtwiesenabschnitten.
  • Serpentinstandorte in der nördlichen Oberpfalz (amtliche Nr. 6138-372):
    Die einzelnen Standorte haben zusammen eine Fläche von ca. 119 ha. Es handelt sich dabei um herausragende Serpentinkuppen (Silikatfelsen) mit spezialisierter Vegetation.
  • Waldnaabtal zwischen Tirschenreuth und Windisch-Eschenbach (amtliche Nr.: 6139-371):
    Das Schutzgebiet hat eine Fläche von ca. 2.449 ha. Es handelt sich um das Durchbruchstal der Waldnaab mit steilen felsdurchragten Steilflanken. Diese sind ein bedeutsamer Lebensraum mit Silikatfelsen und Habitat mehrerer Anhang II-Arten
  • Spirkenmoor bei Griesbach (amtliche Nr.: 6141-301):
    Das Moor hat eine Fläche von ca. 67 ha. Es ist eines der letzten Spirkenmoore Nordostbayerns mit Trittsteinfunktion zu den Mooren in Tschechien.
  • Bergwiesengebiet Altglashütte (amtliche Nr. 6240-301):
    Das FFH-Gebiet ist ca. 72 ha groß. Es handelt sich um ein Bergwiesengebiet mit Mähwiesen, Borstgrasrasen und Quellmooren.
  • Moorgebiet bei Bärnau (amtliche Nr. 6240-302):
    Das Moorgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 53 ha. Es ist ein naturnahes Moorgebiet mit Hochmoorrelikten, Übergangsmoor- und Flachmoorbereichen, Moorwald, Nass- und Streuwiesen sowie Hochstaudenfluren

Weitergehende Informationen zur FFH-Richtlinie und zum europäischen ökologischen Verbundnetz "Natura 2000" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Umwelt. Dort finden Sie auch die Erhaltungsziele und Standarddatenbögen zu diesen Gebieten.

Natura 2000-Verordnung:

Zum 01.04.2016 ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind sowohl die europäischen Vogelschutzgebiete als auch die FFH-Gebiete in Bayern rechtsverbindlich festgelegt worden. Insbesondere wurden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und die Erhaltungsziele festgelegt.

Die Verordnung und ihre Anlagen sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht. Außerdem können diese Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten beim Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde, eingesehen werden.

Schutzgebiete
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