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Geschützte Landschaftsbestandteile

Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen, als Landschaftsbestandteil geschützt werden.

Ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Tirschenreuth:

  • Schlosspark Fuchsmühl: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 07.11.1980, Seite 187, veröffentlicht.
  • Schlosspark Kaibitz: Die Verordnung Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 22.01.1982, Seite 11, veröffentlicht.
  • Quellflur bei Wildenreuth: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 41, veröffentlicht.
  • Stockweiher bei Guttenberg: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 42, veröffentlicht.
  • Steinbruch bei Röthenbach: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 20.05.1983, Seite 69, veröffentlicht.
  • Herrnlohe bei Naab: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 39, veröffentlicht.
  • Seitental der Waldnaab nördlich von Hohenwald: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 24.02.1984, Seite 25, veröffentlicht.
  • Feuchtwiese bei Preisdorf: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 45, veröffentlicht.
  • Feuchtwiesen bei Haunritz: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 39, veröffentlicht.
  • Magerwiese bei Haunritz: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 42, vweröffentlicht.
  • Nasswiesen am Lausnitzbach: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 24.02.1989, Seite 24, veröffentlicht.
  • Aufgelassene Bahnlinie Bärnau-Liebenstein: Die Verordnung ist Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.08.1990, Seite 122, veröffentlicht. Die Verordnung wurde im Jahr 2009 geändert, um den Bau des Vizinalbahnradwegs in diesem Bereich zu ermöglichen. Eine weitere Änderung der Verordnung wurde 2010 erforderlich, da es durch den Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinden Änderungen bei den Flurstücksnummern gab.
  • Quellmoor bei Schwarzenreuth: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 02.11.1990, Seite 152, veröffentlicht.
  • Schrammwiesen bei Plattenmühle: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 11.01.1991, Seite 5, veröffentlicht.
  • Bäume bei der Marienkapelle in Trevesenhammer: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 29.04.19995, Seite 36, veröffentlicht.
  • Eiche beim Anwesen Schupfner in Pullenreuth: Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom  28.10.2000, Seite 221, veröffentlicht.
Schutzgebiete
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Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

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Wertstoffsammelstelle Steinmühle

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12.30 - 15.45 Uhr

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