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Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiete werden Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Rege­nerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbild oder der besonderen kulturhistorischen Bedeu­tung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung, erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebiets verändern oder den besonderen Schutzzweck zuwiederlaufen (§ 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz).

Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen: 

  • „Seidlersreuther Weiher“
    Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 50ha. Es erstreckt sich rund um den Seidlersreuther Weiher, Markt Falkenberg
  • „Rothenbürger Weiher“
    Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 276ha. Es umfasst Flächen rund um den Rothenbürger Weiher, Stadt Tirschenreuth
  • Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Steinwald
    Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf 14.473 ha. Die Flächen liegen innerhalb des Naturparks auf den Gebiet der Gemeinden Fuchsmühl, Friedenfels, Pullenreuth, Neusorg, Kulmain der Städte Erbendorf, Waldershof und des Marktes Wiesau.
  • Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks „Nördlicher Oberpfälzer Wald"
    Das Landschaftsschaftsschutzgebiet umfasst rund 44.275 ha. Das Schutzgebiet erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab und der Stadt Weiden; im Landkreis betroffene Gebiete liegen ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Bärnau und der Gemeinde Plößberg.
  • "Ostmarkstraße nördlicher Teil"
    Das Schutzgebiet hat aktuell eine Fläche von ca. 554 ha. Es erstreckt sich auf Gebiete entlang der B 22 von Erbendorf bis zur Landkreisgrenze 
  • Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge
    Das Landschaftsschutzgebiet liegt innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge. Dieser erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Hof, Bayreuth, Kulmbach, Wunsiedel, Tirschenreuth. Im Landkreis Tirschenreuth liegen Teile der Gemeinden Pullenreuth, Neusorg, Brand, Ebnath und der Stadt Waldershof in diesem LSG.


Wenn Sie weitergehende Informationen zu Landschaftsschutzgebieten wünschen, so erhalten Sie diese auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt sowie in den Grünen Listen der Schutzgebiete

Schutzgebiete
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Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.