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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete werden festgesetzt, um Natur und Landschaften, die in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen geeignet sind, Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus ökologischer, wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schönheit zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen, besonders zu schützen.

Die Ausweisung erfolgt durch eine Rechtsverordnung, die in der Oberpfalz von der Regierung der Oberpfalz erlassen wird.
Bitte beachten Sie, dass in Naturschutzgebieten alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen Störung führen, verboten sind (§ 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz).
Bleiben Sie daher in Naturschutzgebieten auf den ausgezeichneten Wegen und unterlassen Sie es insbesondere Pflanzen zu sammeln oder wildlebende Tiere zu stören.

 

Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen:

  • Waldnaabtal:
    Es hat eine Fläche von 182,67 ha (erstreckt sich auch auf das Gebiet des Landkreises Neustadt). Die Verordnung wurde im Staatsanzeiger vom 29.07.1950 veröffentlicht.
    Es erstreckt sich von der Hammermühle bis zur Mündung des Frombaches in die Waldnaab. Der größte Teil des Naturschutzgebiets liegt im Bereich des Marktes Falkenberg
  • Föhrenbühl:
    Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 33,79ha. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/1980 – Seite 290 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt in der Nähe von Grötschenreuth, Stadt Erbendorf.
  • Hirschberg- und Heidweiher in der Gabellohe:
    Das Schutzgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von 28,13 ha. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20/1982 – Seite 536 veröffentlicht. Die beiden Teiche liegen in der Gemarkung Immenreuth, Gemeinde Immenreuth unweit des Freibads von Immenreuth.
  • Langweiher Moor:
    Das Langweiher Moor hat eine Fläche von 15,05 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 7/1986 veröffentlicht. Es liegt südwestlich des Ortsteiles Unterbruck in der Gemeinde Kastl.
  • Wondrebaue:
    Die Wondrebaue erstreckt sich auf 215,60 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 16/1989 – Seite 73 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Gemeindeteil Wondreb, Stadt Tirschenreuth und dem Gemeindeteil Großensees, Gemeinde Leonberg.
  • Moorgebiet bei Bärnau:
    Das Bärnauer Moorgebiet hat eine Fläche von 37,40 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 2/1994 – Seite 24 veröffentlicht. Das Moorgebiet liegt ca. 3 km südöstlich der Stadt Bärnau unweit der Landesgrenze.
  • Großer Teichelberg:
    Der große Teichelberg ist auf einer Fläche von 114,80 ha geschützt. Die Verordnung ist im Reg.-Amtsblatt Nr. 2/1996 – Seite 3 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt ca. 1 km südlich der Ortschaft Pechbrunn. Ein Teil des Naturschutzgebiets ist zudem als Naturwaldreservat ausgewiesen.
Schutzgebiete
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