Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Facebook Instagram Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Kleinkläranlagen

Grundsätzliches

In Bayern ist die Abwasserbeseitigung einschließlich Fäkalschlammentsorgung Aufgabe der Kommunen. Diese gesetzlichen Pflichten können jedoch an den Bürger weitergegeben werden.

Ist im Abwasserkonzept einer Gemeinde für bestimmte Ortsteile/Anwesen aus wirtschaftlichen Gründen keine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen, müssen die Grundstückseigentümer selbst Sorge für die Entsorgung ihrer Abwässer tragen. In der Regel geschieht dies durch die Errichtung einer Kleinkläranlage.

Aus dem Abwasserkonzept der Gemeinde ergeben sich die Anforderungen an den Aufbau der Kleinkläranlage.   Bei einer kurzfristigen Übergangslösung (Anschluss an die zentrale Kläranlage innerhalb von 7 Jahren) genügt eine Mehrkammergrube ohne biologische Nachreinigung.

Wird das Abwasser dauerhaft (länger als 7 Jahre) über eine Kleinkläranlage entsorgt, muss die Mehrkammergrube zusätzich über eine biologische Nachreinigung verfügen. Längerfristig sollen alle Anwesen, die unter dieses Kriterium fallen, mit einer biologischen Nachreinigung ausgerüstet werden. Unter Umständen sind solche Nachrüstungsmaßnahmen finanziell förderfähig.

Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen

Der Betreiber muss für einen sachgemäßen Betrieb, eine regelmäßige Eigenkontrolle und eine ordnungsgemäße Wartung der Anlage sorgen. Die einzelnen Wartungstätigkeiten für die unterschiedlichen Anlagentypen sind in der wasserrechtlichen Erlaubnis, im Gutachten des privaten Sachverständigen und in der Betriebs- und Wartungsanleitung, bzw. Bauartzulassung der Kleinkläranlage geregelt.

Wiederkehrende Bescheinigung

Die Wartung von Kleinkläranlagen ist im Bayerischen Wassergesetz und in der zweiten Verordnung zur Änderung der Eigenüberwachungsverordnung vom 19. November 2003 geregelt, diese ist seit Dezember 2003 in Kraft.

Danach ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erstmals zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Kleinkläranlage und dann regelmäßig alle zwei Jahre und bei ohne Mängel alle vier Jahre, eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Anlage vorzulegen. Diese Bescheinigungen werden von den privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft ausgestellt.

Weiterführende Informationen zum Thema Kleinkläranlagen bietet die Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen" des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.

 

Speziell zum Thema Pflanzenbeetkläranlagen wird eine eigene Broschüre angeboten. Informationen zur finanziellen Förderung von Kleinkläranlagen (Voraussetzungen und Antragsverfahren) stellt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Verfügung.

Die Begutachtung, die Abnahme und die 2-jährige bzw. 4-jährige Prüfbescheinigung von Kleinkläranlagen erfolgt durch anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft. (Bayernliste der Sachverständigen) Informationen über unterschiedliche Kleinkläranlagentypen (Anbieter, Planung, Montage, Wartung) finden Sie unter Kleinkläranlagen-Vergleich.

Ansprechpartner

Für den Verwaltungsvollzug:

Theresia Besold         (Tel. 09631 88-291)

 

 

Für den technischen Vollzug:

Neuner, Claudia  (Tel. 09631 88-387)

Luyken, Herbert  (Tel. 09631 88-487)

Downloads

  • Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren aufgrund des Artikels 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in Verbindung mit Artikel 70 BayWG Download
  • Anzeige über das Einleiten von Abwasser aus einem (ehemaligen) landwirtschaftlichen Anwesen in eine geschlossene Grube (Güllegrube) Download
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Eigenüberwachungsverordnung - Kleinkläranlagen Download
  • Broschüre über bepflanzte Bodenfilter zur Reinigung häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen - Informationen für Planung, Bau und Betrieb, Stand April 2008 vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft Download

 

 

Wasserrecht
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.