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Wassergefährdende Stoffe

Was ist ein wassergefährdender Stoff?

Als wassergefährdender Stoff gilt ein "Stoff, der geeignet ist, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern."

Unter diesen Begriff fallen nicht nur diverse Chemikalien, sondern beispielsweise auch Heizöl, Dieselkraftstoff, Benzin, Hydraulik- und Getriebeöle und Altöl. Wassergefährdende Stoffe werden entsprechend ihres Gefährdungspotentials (Kriterien sind u. a. Toxizität, kanzerogenität, Mutagenität, Bioakkumulierbarkeit und Abbaubarkeit) in drei Wassergefährdungsklassen eingestuft (WGK 1 - 3). diese sind aus dem beim Hersteller oder Vertreiber erhältlichen Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Beispielsweise haben Heizöl und Diesel WGK 2, Benzin und Altöl WGK 3.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Vereinfacht versteht man unter Umgang das Lagern und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen, gesetzlich geregelt ist dieser in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV". Als Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden allgemein ortsfeste Funktionseinheiten zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bezeichnet. Sie werden nach ihrer Funktion in Anlagen zum Lager, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen, z. B. Heizöltank, Tankstelle) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen, z. B. chem. Reinigung) von Stoffen eingeteilt.

Gefährdungsstufe einer Anlage

Die Gefährdung, die von einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausgeht, hängt von der Wassergefährdungsklasse der dort enthaltenen Stoffe sowie deren Menge ab. Die Einstufung erfolgt in vier Gefährdungsstufen A - D.

Grundsätzliches Schutzziel der Anlagenverordnung (VAwS)

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Soffen müssen so errichtet und betrieben werden, dass "eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist". Dieser sog. "Besorgnisgrundsatz" nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besagt, dass die Anlage so errichtet, betrieben und gewartet werden muss, dass ein Schadensfall nach menschlichem Ermessen unwahrscheinlich ist.

Anforderungen der Anlagenverordnung (AwSV)

Die Anlagenverordnung beschreibt die technischen Anforderungen und Wegen, mit denen das o. g. Schutzziel des WHG umgesetzt werden soll. Die Umsetzung der Anforderungen der AwSV ist zunächst Aufgabe des Anlagenbetreibers. Hierbei wird der Eigenverantwortung des Anlagenbetreibers ein hoher Stellenwert zugewiesen.  

Die genauen Anforderungen für bestimmte Anlagen können im weiteren Internetangebot des Landratsamtes bzw. in der AwSV im Download-Bereich unter "Landratsamt - Formulare - Wasserrecht" eingesehen werden. Für Fragen steht die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft  im Landratsamt Tirschenreuth unter 09631/88-387 bzw. 88-383 zur Verfügung.

Ansprechpartner

Für den Verwaltungsvollzug:

Frau Theresia Besold (Tel.: 09631 88-291)

Für den technischen Vollzug:

Frau Claudia Neuner (Tel.: 09631 88-387)
Herr Herbert Luyken (Tel.: 09631 88-487)

Wasserrecht
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