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Aktuelles

Allgemeinverfügung Geflügelpest

Das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland breitet sich immer weiter aus und hat inzwischen auch Bayern erreicht.

Gemäß der aktuellen zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 16.11.2022 muss von einer großräumigen Seuchenlage ausgegangen werden, die auch Bayern betrifft.

Dementsprechend wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in Nutz- und Hausgeflügelbestände im Landkreis Tirschenreuth weitest möglich zu minimieren, wurden folgende Allgemeinverfügungen erlassen.

Allgemeinverfügung HPAI - Beschränkung Reisegewerbe

Allgemeinverfügung HAPAI - Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 05.01.2023

Seit dem amtlich festgestellten Ausbruch der Geflügelpest am 04.01.2023 ist im Rahmen der Überprüfung der Betriebe in der Schutz- und Überwachungszone kein weiterer Krankheitsfall festgestellt worden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine weitere Verbreitung der Tierseuche durch den Ausbruch im betroffenen Betrieb stattgefunden hat.

Die vom Landratsamt Tirschenreuth erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 05.01.2023 wird mit Wirkung zum 06.02.2023 aufgehoben.

 

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 05.01.2023

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