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Aufgaben des Veterinäramtes

Aufgaben des öffentlichen Veterinärdienstes in Bayern

  • Die Veterinärämter wirken mit bei der Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten bei Tieren und von Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können. Dies dient in der Hauptsache einerseits dem Schutz des Menschen und andererseits einer wirtschaftlichen Tierproduktion.
  • Der zweite große Aufgabenbereich der Veterinärämter liegt in der Überwachung der Lebensmittel und sonstigen Erzeugnisse tierischer Herkunft. Auch hier dient diese Tätigkeit vorrangig dem Schutz des Menschen und der Wirtschaftlichkeit der tierischen Produktion.
  • Der dritte große Bereich ist der Tierschutz in Umsetzung des Tierschutzgesetzes, das verlangt, dass im Umgang mit Tieren gewisse ethische Grundsätze zu beachten sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Tiere. Aber auch hier spielt die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Tierproduktion eine Rolle, da man nur von tierschutzgerecht gehaltenen und betreuten Tieren eine gute Leistung erwarten kann.

Hauptbereiche der staatlichen Aufgaben im Veterinärbereich

  • Tierseuchenbekämpfung
  • Tierische Nebenprodukte
  • Tierschutz
  • Arzneimittel, die bei Tieren angewandt werden
  • Futtermittelrecht
  • Hygiene bei Lebensmitteln tierischer Herkunft: rotes Fleisch (Rind, Schwein, etc.), weißes Fleisch (Geflügel), Milch, Eier, Fisch, etc.

Beispiele für die Tätigkeiten in den jeweiligen Bereichen

  • Tierseuchenbekämpfung

    • Vollzug und Ermittlungen im Rahmen des Tierseuchenrechts, z.B. bei Seuchenverdachtsfällen
    • Tierseuchennotstandspläne, Erarbeitung und Umsetzung
    • Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe z. B. gemäß der Schweinehaltungshygiene-Verordnung
    • Organisation verschiedener Bekämpfungsverfahren (z.B. zu BHV1, Leukose, Brucellose und BVD/MD bei Rindern, Aujeszkyscher Krankheit bei Schweinen)
    • Epidemiologische Erhebungen (z.B. Schweinepest in der Wildschweinpopulation, Tollwut-Screening)
    • Vollzug der Tierimpfstoff-Verordnung

  • Tierische Nebenprodukte (Tierkörper von verendeten Tieren, Konfiskate, Speiseabfälle, u.ä.)

    • Überwachung der korrekten Entsorgung und sonstigen Behandlung von tierischen Nebenprodukten
    • Überwachung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte behandeln

  • Tierschutz

    • Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und der spezifischen Tierschutz-Verordnungen (z. B. Überprüfung von Tierhaltungen, Beteiligung an Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen bei Fragen zur Kampfhunde-Problematik)
    • Abfertigung und Überwachung von nationalen und internationalen Tiertransporten

  • Arzneimittel, die bei Tieren angewandt werden

    • Vollzug des Tierarzneimittelrechts
    • Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken
    • Kontrollen bei landwirtschaftlichen Betrieben und sonstigen Anwendern von Tierarzneimitteln
    • Ermittlungen und Gutachten bei Verdacht auf Verstöße

  • Futtermittelrecht

    • Durchführung von Probenahmen

  • Hygiene bei Lebensmitteln tierischer Herkunft

    • EU-Zulassungen
    • Hygieneüberwachung in den EU-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben
    • Beratungstätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen
    • fachliche Aufsicht über das Fleischhygienepersonal
    • Überprüfung von Milchkammern in landwirtschaftlichen Betrieben
    • Überwachung von Großküchen (z.B. Altenheimen und Krankenhäusern) und anderen Lebensmittelbetrieben in Zusammenarbeit mit der Abt.2

Sonstige Aufgaben von größerer Bedeutung

  • Nationaler- und internationaler Handelsverkehr

    • Bescheinigungen für nationalen und internationalen Verkehr mit Tieren und Waren tierischer Herkunft
    • Behördliche Beobachtung von Tieren, die nach Deutschland eingeführt wurden
    • Überwachung des Viehhandels sowie der Viehverkehrsverordnung in allen landwirtschaftlichen Betrieben

  • Öffentlichkeitsarbeit

    • Beratung, Information, Pressearbeit, u. ä. in den jeweiligen Fachgebieten des öffentlichen Veterinärdienstes

Veterinäramt
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