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Fische

Allgemeine Informationen für Fischzüchter und Fischhalter

Die Fischseuchenverordnung verbessert den Schutz vor einer Ausbreitung von Fischseuchen. Dabei gibt es Genehmigungs- und Registrierungspflichten für alle Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die lebende Fische züchten, halten, hältern oder schlachten. 

Wer ist genehmigungspflichtig?

  • Betriebe, die Satzfische produzieren oder Speisefische in größeren Mengen abgeben (auch überregional), sowie 
  • Verarbeitungsbetriebe, in denen Fische aus Aquakulturen im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet werden. 

Wer ist registrierungspflichtig?

  • Betriebe, die Fische halten, die nicht in den Verkehr gebracht werden sollen.
  • Betriebe, die Fische aus Aquakultur direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben, sowie
  • Betreiber von Angelteichen. 

Von einer Registrierungspflicht sind auch private Fischhalter betroffen, sofern diese Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben.   

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Antragsformular

Registrierte und genehmigte Betriebe sind verpflichtet Änderungen dem Veterinäramt mitzuteilen. Verwenden Sie dazu unser Änderungsformular.

Merkblatt für Fischhalter

Bestandsregister 

Spezielle Informationen für Fischhalter mit Genehmigung

Genehmigte Fischhaltungsbetriebe sind dazu verpflichtet, einen Qualifizierten Dienst zur Durchführung von Eigenkontrollen nach § 7 Fischseuchenverordnung zu beauftragen. Die Kontrollfrequenz richtet sich nach der im Genehmigungsbescheid festgelegten Kategorie und dem Risikioniveau des Betriebes. 

Weitere Informationen u. a. zur Reduzierung der Kontrollfrequenz entnehmen Sie unserem Merkblatt

Muster für Bestandsuntersuchungsprotokoll 

Veterinäramt
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.