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Lebensmittel tierischen Ursprungs

Informationen für Landwirte und Viehhändler:

Lebensmittelketteninformation - Standarderklärung für Schlachttiere

  • Seit 2010 müssen bei Abgabe von Schlachttieren (egal ob an Schlachthof oder Metzgerei) die nach § 10 Abs. 1 Tierische-Lebensmittelhygiene-Verordnung (TierLmHV) vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette (Anl.7 der TierLmHV) übermittelt werden.
  • Diese Informationen zu Krankheiten und Arzneimittelanwendungen müssen durch den für den Herkunftsbestand der betreffenden Tiere verantwortlichen Landwirt schriftlich, in Form der sog. Standarderklärung geliefert werden.
  • Liegen diese Informationen dem Schlachtbetrieb nicht rechtzeitig vor, müssen die Tiere untauglich gestempelt werden.
  • Bei jeglichen Probenahmen nach Lebensmittelrecht – auch Hemmstoffproben – muss nach § 43 LFGB immer eine Gegenprobe hinterlassen werden, außer der Verantwortliche des Erzeuger-/Herkunftsbetriebs verzichtet mit Unterschrift darauf. Dieser Verantwortliche kann der Verantwortliche des Metzgereibetriebs bzw. Schlachthofs, aber auch der Verantwortliche des Herkunftsbestands sein (also der Landwirt).
  • Für diese Verzichtserklärung wurde in Bayern das Formular der Standarderklärung mit einem entsprechenden Passus ergänzt.
  • Der Passus kann auch gestrichen werden (=kein Verzicht auf Gegenprobe).
  • Das bisherige Formular nach Anl.7 TierLmHV ist weiter gültig. Bei Verwendung dieses Formulars muss der Verzicht auf eine Gegenprobe bei Probenahmen auf andere Weise dokumentiert werden.
  • Kosten für Lagerung und Untersuchung einer Gegenprobe muss der Verantwortliche des Erzeuger-/Herkunftsbetriebs tragen.
Veterinäramt
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95643 Tirschenreuth

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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

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