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Rinder

BHV-1 (IBR / IPV)

Auch nach dem neuen AHL („Animal Health Law“) gilt ganz Deutschland gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 in Bezug auf IBR/IPV als „seuchenfrei“.


Das bisherige Überwachungssystem soll bundesweit zunächst während der kommenden zwei Jahre unverändert,  basierend auf den Vorgaben der BHV1-Verordnung fortgeführt werden
 

Derzeit sind von der EU als IBR/IPV (BHV1) - frei anerkannt:

  • Tschechien, Dänemark, Deutschland, Österreich, Finnland, Schweden: gesamtes Hoheitsgebiet
  • Italien: Region Aostatal, Provinzen Bozen – Südtirol
     

BVD/ MD

Gemäß Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.02.2022 hat die Europäische Kommission ab dem 21.02.2022 für den Großteil Bayerns, mit Ausnahme der im folgenden aufgeführten Landkreise:

  • Oberbayern: Dachau, Erding und Weilheim Schongau
  • Niederbayern: Deggendorf, Dingolfing-Landau und Straubing-Bogen
  • Schwaben: Augsburg, Günzburg, Oberallgäu und Ostallgäu

den Status „seuchenfrei von BVD“ anerkannt.

Auf Grundlage dieses erlangten Status können gemäß des neuen EU-Tiergesundheitsrechts im innergemeinschaftlichen Handel erstmals zusätzliche Tiergesundheitsgarantien für nach Bayern zu verbringende Rinder eingefordert werden.

 

BTV

Seit dem 21.06.2021 ist ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV) anerkannt.
 

Die Regelungen für das Verbringen von Tieren nach Bayern aus anderen Mitgliedstaaten oder Zonen finden Sie unter folgendem Link:
Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV) ??

 

Biosicherheitsmaßnahmen in Rinderhaltungen

Infolge des regen nationalen und internationalen Tierverkehrs ist es wichtig, die Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben stets zu verbessern.

Informationen zur Biosicherheit finden Sie unter folgenden Links:

 

Veterinäramt
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

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Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.