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Tierschutz

Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz

Für zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren benötigt man eine Erlaubnis des Landratsamtes, die sogenannte Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Diese Erlaubnis muss man unbedingt vor der Aufnahme der Tätigkeit am Veterinäramt beantragen. Das Veterinäramt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören u. a. die Sachkunde sowie geeignete Betriebsräume und Einrichtungen.

Häufig vorkommende erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren sind z.B.:

  • Handel mit Tieren
  • Zucht mit verschiedenen Tierarten wie z.B. Hunden, Katzen, Reptilien, Vögeln, Zierfischen
  • Ausbildung von Hunden z.B. im Rahmen einer Hundeschule
  • Reit-oder Fahrbetriebe
  • Veranstalten von Tierbörsen
  • Betreiben eines Tierheims oder einer Tierpension

Weitere Fragen zur Erlaubnispflicht beantwortet Ihnen Ihr zuständiges Veterinäramt.

Die erlaubnispflichtige Tätigkeit beantragen Sie mit dem Formblatt "Antrag § 11 Tierschutzgesetz".

Zulassung Transportunternehmer

Wer Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B Landwirte, Metzger, Viehhändler) weiter als 65 km transportiert, benötigt nach der Verordnung (EG) 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport einen Befähigungsnachweis und in der Regel eine Zulassung als Transportunternehmer.  Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsnachweises ist eine einschlägige Ausbildung oder ein entsprechender Lehrgang. Für die Erteilung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt /Landratsamt am Wohnort  zuständig. Die Zulassung des Transportunternehmens beantragen Sie im dem Landkreis, in dem Ihr Betrieb liegt.

 

Antragsformulare:

Zulassung Transportunternehmer

Befähigungsnachweis

Veterinäramt
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.