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Jugendhilfeausschuss

Eine Besonderheit in der Jugendhilfe stellt die gesetzliche Regelung dar, der zufolge das Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes besteht. Damit ermöglicht der Gesetzgeber eine vielseitige und direkte Beteiligung von sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern und den freien Trägern der Jugendhilfe an den Entscheidungen der Verwaltung des Jugendamtes und an der Vorberatung bei Entscheidungen des Kreistages bzw. Kreisausschusses zu Fragen der Jugendhilfe.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 24 Mitglieder an, davon 15 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder.


Die stimmberechtigten Mitglieder sind

  • Der Landrat als Vorsitzender des Gremiums
  • 5 Mitglieder des Kreistages
  • 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer
  • 6 Frauen und Männer auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

 
Beratende Mitglieder sind

  • Der Leiter des Kreisjugendamtes

          und je ein Vertreter

  • des Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsgerichts
  • der Schulen oder Schulverwaltung
  • der Agentur für Arbeit
  • der Erziehungsberatungsstelle
  • der kommunalen Gleichstellungsstelle
  • der Polizei
  • der Katholischen Kirche
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche


Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Fragestellungen zur Entwicklung der örtlichen Jugendhilfe, zu aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien und zur Förderung der freien Jugendhilfe. Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel. Seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht im Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Nichtöffentlichkeit geboten ist. Die stimmberechtigten Mitglieder sind bei der Stimmabgabe an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.

Der Jugendhilfeausschuss kann auch vorberatende Unterausschüsse bilden.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamtes werden vom Landrat bzw. in seinem Auftrag von der Jugendamtsleitung und dem Jugendamtspersonal geführt.

Das Jugendamt
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95643 Tirschenreuth

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Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

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Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
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Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

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