Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Twitter Facebook Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden. Dazu ist es notwendig, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Praktisch bedeutet das vor allem, dass die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden müssen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzutreiben. Nur so kann eine kommunale Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.

Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale strategische Instrument. Hier werden die Maßnahmen von Einzelakteuren sowie alle Bausteine und Facetten in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen.

Die grundsätzlichen Ziele von Jugendhilfe, und damit auch die grundlegende Orientierung der Jugendhilfeplanung, sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII festgelegt.

Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind demnach:

  • Erhalt und Pflege der Kontakte zur Familie und dem sozialen Umfeld;
  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
  • besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen;
  • dazu beizutragen, dass Mütter und Väter die Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können;
  • Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und abgestimmte Angebotes von Jugendhilfeleistungen.


§ 80 SGB VIII beschreibt die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele und damit die grundlegenden Aufgaben für die Jugendhilfeplanung:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

 

Ansprechpartner:

Emil Slany
Tel.-Nr. 09631/88-283
E-Mail: Emil.Slany(at)tirschenreuth.de
Johannisstr. 6, 95643 Tirschenreuth
2. OG, Zimmer-Nr. 505

 

Das Jugendamt
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.