Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Facebook Instagram Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Eigene Aufgaben

Die eigenen Aufgaben eines Landkreises, welche ein Landratsamt als Kreisbehörde erfüllt, können in Pflichtaufgaben (Art. 51 Abs. 2 und 3 LKrO) und freiwillige Aufgaben (Sollaufgaben) (Art. 51 Abs. 1 LKrO) unterteilt werden. In diesem Zusammenhang handelt es sich bei Pflichtaufgaben um Angelegenheiten, welcher sich ein Landkreis zwingend annehmen muss. Die Pflicht zur Bewältigung freiwilliger Aufgaben hingegen richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit eines Landkreises

Beispiele für Pflichtaufgaben

Pflichtaufgabe Wie wird sie erfüllt?
Gesundheitswesen
insbesondere das Bereitstellen der Krankenhausversorgung
Betrieb von Krankenhäusern durch die Kliniken Nordoberpfalz AG
Bedarfsgerechte Altenpflege Mitfinanzierung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Alten- und Pflegeheimen
Überörtliche Trinkwasserversorung Zweckverband Steinwaldgruppe
Straßenverwaltung (Kreisstraßen) Kreisbauhof, Winterdienst, Beauftragung privater Dritter
Abfallentsorgung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung zur Abfallentsorgung; Reststoffdeponie Steinmühle
Sozialhilfe Sozialamt
Jugendhilfe, Jugendarbeit Kreisjugendamt, Kreisjugendpfleger, Kreisjugendring
Gartenkultur und Landespflege Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege
Öffentlicher Personennahverkehr "fahrmit" Zentrale, regelt z.B. die Schülerbeförderung
Aufwandsträgerschaft für die staatlichen Schulen
(sofern nicht die Gemeinden zuständig sind)
Übernahme des Sachaufwands, Unterhalt der Schulgebäude

Beispiele für Sollaufgaben und freiwillige Aufgaben

  • Wirtschaftsförderung
  • Fremdenverkehr und Tourismus
  • Kreisentwicklung
  • Kultur und Heimatpflege
  • Förderung der Wohlfahrtspflege
  • Erwachsenenbildung (Volkshochschule)
Aufgaben des Landkreises
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.