Zum Hauptinhalt

Gesundheitsamt

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch als die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Die Gesundheitsämter sind die Träger des ÖGD auf kommunaler Ebene. Im Fokus des ÖGD steht dabei nicht ein einzelner Patient, sondern die Gesundheit der Bevölkerung als Ganzes. Wie alle Gesundheitsämter ist es rechtlich für ein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Es umfasst Aufgaben des Gesundheitsschutzes (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), der Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfberatung, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).

Die häufigsten Fragen rund um unser Gesundheitsamt

Wo kann ich mich gegen Covid-19 impfen lassen?

COVID-19-Impfungen werden im niedergelassenen ärztlichen Bereich durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. 

Weitere Informationen finden sie hier.

 

 

Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung ab? 

Die Teilnahme an Sammelbelehrungen ist nur mit guten Deutschkenntnissen möglich!

Infektionsschutzbelehrung in Tirschenreuth: Sie haben die Möglichkeit, sich online (Tirschenreuth) dafür anzumelden.  
Die Sammelbelehrungen werden von Seiten des Gesundheitsamtes in unseren Räumen durchgeführt (St.-Peter-Str. 33, 95643 Tirschenreuth)

Infektionsschutzbelehrung in Kemnath: Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt unter 09631/7076-34 oder mittwochs 09642/1338. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nur das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort des Bürgers oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt dürfen diese Erstbelehrung durchführen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Personen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter bei der Belehrung durchgehend mit anwesend sein muss.
  • Kosten Sammelbelehrung 14 Euro. Die Teilnahme an den Sammelbelehrungen ist nur mit guten Deutschkenntnissen möglich.
  • Bei Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss die Belehrung als Einzelbelehrung mit Dolmetscher durchgeführt werden. Für die Einzelbelehrung muss ein gesonderter Termin vereinbart werden unter 09631/7076-19. Die Kosten für einen Dolmetscher bzw. Organisation werden nicht übernommen. Kosten Einzelbelehrung 28 Euro. 
  • Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den Telefonnummern 09631/7076-19 (Frau Würl) oder 09631/7076-34 (Frau Wolfrum) und mittwochs 09642/1338 (Dienststelle Kemnath).

Alles weitere finden Sie hier

Wie melde ich krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten an?

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung 

Hier finden Sie die Änderungsmitteilung 

 

Alles weitere dazu finden Sie hier

Wohin kann ich mich bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft wenden?

Hier geht´s zur staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle

 

 

 

Was ist die Schuleingangsuntersuchung und was benötige ich?

Weitere Informationen finden Sie hier!