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Humanitäre Aufenthaltstitel und das Asylverfahren im Überblick

Bei rechtskräftiger Feststellung bzw. Zuerkennung des Asylschutzes, der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzstatuses oder des Abschiebeverbots ist ein Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen möglich.