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FQA-Heimaufsicht

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) besteht darin, in Senioren- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten.

Die FQA handelt dabei auf der Grundlage des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG). Oberstes Ziel ist es dabei, die Würde, den Schutz und die Interessen von alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

Die Überprüfung und Kontrolle der Einrichtungen erfolgt durch regelmäßige unangemeldete Prüfungen in Form von Heimbegehungen, an denen ein multiprofessionelles Team bestehend aus einer Verwaltungskraft, einer Pflegefachkraft, einem Arzt / einer Ärztin und einem Sozialpädagogen / Sozialpädagogin teilnimmt. Wenn es notwendig ist, trifft die FQA dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Einrichtungen.

Die Kontrollen werden anhand eines bayernweit einheitlich geltenden Prüfleitfadens durchgeführt und erstrecken sich insbesondere auf die Wohnverhältnisse, die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung und Versorgung der Bewohner/innen, die personelle Ausstattung, die hygienischen Verhältnisse sowie die Organisation der Einrichtung.

Daneben hat die FQA auch eine Beratungsfunktion - sowohl gegenüber den Trägern und Einrichtungen als auch den Bewohnern, Angehörigen, Betreuern oder gewählten Heimbeiräten - und nimmt Informationstätigkeiten wahr. Zudem ist sie auch Beschwerdestelle, sodass sich Bewohner/innen oder auch Angehörige (ggf. unter garantierter Wahrung der Anonymität) mit Ihren Anliegen und Beschwerden immer an die FQA wenden können. Davon ausgehend führt die FQA bei Bedarf anlassbezogene Überprüfungen vor Ort in den jeweiligen Einrichtungen durch und ergreift Maßnahmen, sofern ein Handlungsbedarf gegeben ist.