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Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung

Anmeldung Veterinäramt:

Wer landwirtschaftliche Nutztiere wie

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe, Ziegen,
  • Einhufer (Pferde, Esel)
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel
     

halten will, hat diese unter Angabe der Betriebs- bzw. Registriernummer beim zuständigen Veterinäramt mit nachfolgend verlinktem Formblatt anzuzeigen (§ 26 ViehVerkV).

Anzeige und Registrierung einer Tierhaltung nach § 26 ViehVerkV

Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren!

Weitere Meldepflichten, mit gesonderten Formblättern, bestehen auch für:

 

Anmeldung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Gewerbliche Haltungen, als auch Hobbyhaltungen benötigen zudem eine (kostenfreie) Betriebs- bzw. Registriernummer. Diese können Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden mit nachfolgend verlinktem Formblatt beantragen.

Antrag auf Zuteilung einer Betriebs-/Registriernummer

Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular bitte an folgende Kontaktdaten:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden i.d.Opf. (AELF)
St.-Peter-Str. 44
95643 Tirschenreuth
Tel.: 09631/7988-0
Fax: 09631/7988-1600
E-Mail: poststelle(at)aelf-tw.bayern.de

 

Anmeldung Bayerische Tierseuchenkasse:

Denken Sie auch daran, Ihre Tierhaltung bei der Bayer. Tierseuchenkasse zu melden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:  btsk.de