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Schafe und Ziegen

Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Seit dem 01.01.2010 müssen alle neugeborenen Zuchtschafe und -ziegen sowie Schafe, die in den innergemeinschaftlichen Handel gehen und solche, die in Drittländer ausgeführt werden, mit einem elektronischen Tierkennzeichen (Transponder-Ohrmarke, Transponder-Bolus, Chip) ausgestattet sein. Das zweite Kennzeichen ist eine herkömmliche Einzeltierohrmarke.

Weitere Informationen und Formulare zur Tierkennzeichnung und Registrierung sowie zur Bestellung von Ohrmarken finden Sie