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Wasserschutzgebiete

Zum Schutz unserer Trinkwasservorkommen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Diese sind in drei Zonen aufgeteilt:

  • den Fassungsbereich (Zone I),
  • die engere Schutzzone (Zone II) und
  • die weitere Schutzzone (Zone III).

Die Größe des Wasserschutzgebiets hängt von den geologischen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Verordnung können Sie beim Landratsamt oder den Schutzgebietsbetreibern einsehen.