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Schweine

Pflichten eines Schweinehalters (gilt auch für Hobbyhalter):
 

  • Jeder Schweinehalter hat vor Aufnahme der Tätigkeit seine Schweinehaltung beim Veterinäramt, beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. - Hier geht es zur Anmeldung -
  • Jeder Schweinehalter muss ein Bestandsregister führen.
  • Jeder Schweinehalter muss seinen Bestand zum 01.Januar eines jeden Jahres in der HIT-Datenbank melden (Stichtagsmeldung).
  • Der Zugang von Schweinen in einen Betrieb muss innerhalb von 7 Tagen in der HIT-Datenbank gemeldet werden.
  • Jedes Schwein ist im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen durch eine Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Verlust der Ohrmarke ist diese zu ersetzen.
  • Beim Transport eines Schweines in einen anderen Betrieb muss ein Begleitpapier mitgeführt werden.
  • Eine Auslaufhaltung von Schweinen (festes Stallgebäude mit angrenzendem Auslauf) ist beim Veterinäramt vor Inbetriebnahme anzuzeigen. - Hier geht es zur Anmeldung -
  • Der Betrieb einer Freilandhaltung bedarf einer Genehmigung durch die Veterinärbehörde. - Hier geht es zur Anmeldung -

Für Schweinehaltungen gelten insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Schweinehaltungshygieneverordnung und der Viehverkehrsverordnung.

 

Merkblätter und Anträge:

Merkblatt Anforderungen an eine Schweinehaltung

Merkblatt Freilandhaltung von Schweinen

 

Nützliche Links:

Meldungen und Bestandsregister (LKV Bayern): https://www.lkv.bayern.de/

Tierschutz in der Schweinehaltung (LGL): https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/tierhaltung_nutztiere/schweine/index.htm

Aktionsplan Kupierverzicht (LGL): https://www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de

Einsatz von Antibiotika (LGL): https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/index.htm

Afrikanische Schweinepest (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/