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Informationen zu EU-Bürgern

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Benötigen EU-Bürger ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

EU-Bürger benötigen generell kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) am 01.01.2005 entfällt die Verpflichtung für Unionsbürger, nach Einreise einen entsprechenden EU-Aufenthaltstitel zu beantragen. Für sie besteht lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

Häufig gestellte Fragen zu EU-Bürgern