Gesundheitsamt
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch als die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Die Gesundheitsämter sind die Träger des ÖGD auf kommunaler Ebene. Im Fokus des ÖGD steht dabei nicht ein einzelner Patient, sondern die Gesundheit der Bevölkerung als Ganzes. Wie alle Gesundheitsämter ist es rechtlich für ein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Es umfasst Aufgaben des Gesundheitsschutzes (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), der Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfberatung, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).
Die häufigsten Fragen rund um unser Gesundheitsamt
Wo kann ich mich gegen Covid-19 impfen lassen?
COVID-19-Impfungen werden im niedergelassenen ärztlichen Bereich durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
Weitere Informationen finden sie hier.
Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung ab?
Die Teilnahme an Sammelbelehrungen ist nur mit guten Deutschkenntnissen möglich!
Infektionsschutzbelehrung in Tirschenreuth: Für Termine zur Infektionsschutzbelehrung melden Sie sich bitte telefonisch unter 09631/7076-19 an.
Die Sammelbelehrungen werden von Seiten des Gesundheitsamtes in unseren Räumen durchgeführt (St.-Peter-Str. 33, 95643 Tirschenreuth).
Infektionsschutzbelehrung in Kemnath: Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt unter 09631/7076-34 oder mittwochs 09642/1338.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
- Nur das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort des Bürgers oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt dürfen diese Erstbelehrung durchführen.
- Bitte beachten Sie, dass bei Personen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter bei der Belehrung durchgehend mit anwesend sein muss.
- Kosten Sammelbelehrung 14 Euro. Die Teilnahme an den Sammelbelehrungen ist nur mit guten Deutschkenntnissen möglich.
- Bei Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss die Belehrung als Einzelbelehrung mit Dolmetscher durchgeführt werden. Für die Einzelbelehrung muss ein gesonderter Termin vereinbart werden unter 09631/7076-19. Die Kosten für einen Dolmetscher bzw. Organisation werden nicht übernommen. Kosten Einzelbelehrung 28 Euro.
- Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den Telefonnummern 09631/7076-19 (Frau Chaibni) oder 09631/7076-34 (Frau Wolfrum) und mittwochs 09642/1338 (Dienststelle Kemnath).
Alles weitere finden Sie hier.
Wie melde ich krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten an?
Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung
Hier finden Sie die Änderungsmitteilung
Alles weitere dazu finden Sie hier.
Wohin kann ich mich bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft wenden?
Hier geht´s zur staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle
Was muss ich bei Reisen mit Betäubungsmittel beachten und was benötige ich?
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen aufgrund ärztlicher Verschreibung verordnete Betäubungsmittel nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf mitgenommen werden. Dabei dürfen die Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte/Bundesopiomstelle/Reisen mit Betäubungsmitteln
Bitte achten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der ausgefüllten Bescheinigung (siehe BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln).
Das Formular muss dann vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Hier ist immer das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt! Für die Beglaubigung wird eine Gebühr fällig.
Das Gesundheitsamt übernimmt keine Gewähr dafür, dass auch mit einem richtig ausgefüllten Formular der Grenzübertritt reibungslos funktioniert, da die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sich jederzeit ändern können. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich die aktuellen Länderinformationen über das Auswärtige Amt einholen oder die Botschaft des Ziellandes direkt kontaktieren.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass, welcher mit den Daten der Bescheinigung übereinstimmt
- Korrekt ausgefüllte Bescheinigung für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommen oder Bescheinigung für Reisen in andere Länder.