Schwangerschaftsberatung
Wir bieten Ihnen Information über finanzielle und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaft und Geburt (z.B. Mutterschutz, Elterngeld, Erziehungszeiten), Unterstützung und Vermittlung bei Behördenkontakten und Antragstellung, Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik sowie Beratung und Begleitung nach dem Verlust eines Kindes.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine Schwangerschaft kann, vor allem wenn sie sich ungeplant und unerwartet einstellt, eine Reihe von Fragen aufwerfen. Vielleicht fühlen Sie sich überfordert, möchten sich in dieser Situation mit jemandem austauschen und die Situation für sich klären.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung an. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches nach § 219 StGB erforderlich ist.
Auf Wunsch können wir Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch weiter beraten.
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt Frauen und Familien, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten. Wenn gesetzliche Hilfen nicht ausreichen, kann eine finanzielle Beihilfe gewährt werden, die sich nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet.
Dabei dürfen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Durch Zusatzanträge ist gegebenenfalls eine Unterstützung bis zum 3. Geburtstag des Kindes möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen
Nachgehende Betreuung
bis zum 3. Lebensjahr
Wir können Ihnen eine nachgehende Begleitung bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes anbieten.
Wir beraten Sie über gesetzliche und finanzielle Ansprüche und helfen bei der Antragstellung.
Auf Wunsch können wir Sie an andere Einrichtungen weitervermitteln.