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Hygiene von Trinkwasser und Badegewässer, Umwelthygiene

Unser Landkreis verfügt über hohe Trinkwasser-Qualität und tolle Badegewässer. Hier finden Sie alle wichtigen Infos dazu.

Überschrift

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Nach der Trinkwasserverordnung überwacht das  Gesundheitsamt Tirschenreuth routinemäßig öffentliche Wasserversorgungsanlagen. Das Wasser wird durch den Wasserversorger regelmäßig mikrobiologisch und chemisch untersucht. Sollten hierbei Grenzwerte überschritten werden, orientiert sich das Gesundheitsamt bei der Anordnung von Maßnahmen an den Leitlinien zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung.

Anzeigepflichten nach § 13 Trinkwasserverordnung

  1. Sie möchten eine neue Wasserversorgungsanlage errichten, in Betrieb nehmen, relevantes ändern oder Ihrem Nachfolger übergeben?
    In der Regel sind Sie gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigepflichtig, wenn Sie eine öffentliche Wasserversorgungsanlage und/oder einen Brunnen oder Quelle betreiben.
  2. Sie planen ein Fest mit zeitweiser Wasserverteilung?
    Bitte zeigen Sie die Errichtung oder Inbetriebnahme und voraussichtliche Dauer so früh wie möglich an.

Die entsprechenden Meldeformulare können Sie hier herunterladen:

Legionellenuntersuchung

Legionellen vermehren sich bei Temperaturen zwischen 25-50°C besonders gut. Das Einatmen von belastetem Wasserdampf (z. B. beim Duschen oder bei Klimaanlagen) kann zu einer lebensgefährlichen Erkrankung, der sog. Legionärskrankheit oder in selteneren Fällen dem Pontiac-Fieber, führen. Um der massenhaften Vermehrung von Legionellen im Warmwassersystem vorzubeugen, sollte die Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf mindestens 60 °C eingestellt sein.

Seit 2012 sieht die Trinkwasserverordnung Untersuchungen auf Legionellen vor, die nahezu alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasseraufbereitungsanlagen in Deutschland betreffen. Ausnahmen sind in der Regel die Warmwasserbereitung in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ Legionellen auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes hat der UsI (Unternehmer und der sonstigen Inhaber) der Trinkwasser-Installation gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Ein entsprechendes Anzeigeformular finden Sie hier.

 

Gemeinsame Strategie zur Ermittlung und Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und deren Metaboliten im Grund- und Trinkwasser (PSM-Konzept)

Die konventionelle, intensive Landbewirtschaftung ist ohne Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln (PSM) nicht mehr denkbar. Demgemäß entwickelt die chemische Indu-strie laufend neue Wirkstoffe oder verbessert die Eigenschaften eingeführter PSM. Dabei werden gezielter wirkende Mittel, die z. T. in geringen Aufwandmengen aus-gebracht werden können, angewendet. Dennoch lässt sich ein Eintrag in das Grund-wasser und in der Folge in das Trinkwasser nicht immer vermeiden.

Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten sind sowohl im Trink- als auch im Roh- und Grundwasser unerwünschte Kontaminanten. Wie die PSM-Wirkstoffe können auch deren Abbauprodukte u. U. toxikologische Wirkungen oder biologische Aktivität aufweisen. Prinzipiell ist auf das Minimierungsgebot nach der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung -TrinkwV 2001) zu achten. Um frühzeitig negative Veränderungen in dem für Trink-wasserzwecke gewonnenen Grundwasser bzw. im Trinkwasser zu erkennen und frühzeitig Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können, ist es notwendig, dieses Wasser regelmäßig auf Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren Metaboliten zu untersuchen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung mit ein-wandfreiem Trinkwasser versorgt wird.

Für die Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen besteht deshalb nach der Eigenüberwachungs- sowie der Trinkwasserverordnung die Verpflichtung, ihr Roh- und Trinkwasser auf diejenigen PSM zu untersuchen, die in größeren Mengen und/oder über längere Zeiträume im Einzugsgebiet angewendet werden bzw. die aufgrund der dortigen landwirtschaftlichen Nutzungen oder bei jetzt verbotenen Mitteln als Folge des früheren Einsatzes vorhanden sein können.

Das Formblatt für die Übermittlung der angebauten Kulturen im Einzugsgebiet können Sie hier herunterladen und ausfüllen. Bitte tragen Sie den Namen der Wasserversorgungsanlage ein. Klicken Sie anschließend auf "Formular senden".

 

 

Umwelthygiene

Das Gesundheitsamt bietet durch Information und Beratung Hilfestellung bei umweltmedizinischen Fragestellungen. Messungen, Untersuchungen und Behandlungen selbst werden vom Gesundheitsamt nicht durchgeführt.

Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihre Umwelt Ihre Gesundheit negativ beeinflusst, empfehlen wir die Vorstellung in einem umweltmedizinischen Zentrum zur weiteren Abklärung.