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Baugenehmigung / Baurecht

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungspflichtig ist grundsätzlich die Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung) eines Vorhabens. Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben beantragt.  

Ausnahmen: 
Art. 56 bis 58, 72 und 73 BayBO zeigen die Ausnahmen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. 

Verfahrensablauf

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen. Die Vordrucke können kostenfrei auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Der Bauantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, in der das Bauvorhaben liegt.

Die Gemeinde legt nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens den Bauantrag der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) zur Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung vor.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages. Unvollständige Bauanträge können nicht oder nur mit Verzögerungen bearbeitet werden.

Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind.

Die erforderlichen Bauantragsformulare stehen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr kostenfrei zur Verfügung.