Umtausch eines Führerscheins
Sofern Sie einen Paperführerschein besitzen, müssen Sie diesen ebenfalls in einen befristeten Kartenführerschein umtauschen lassen.
Hier finden Sie eine Auflistunge zu den Umtauschfristen:
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Papierführerschein
- ggf. für die Beantragung der Klasse T → Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, sofern Sie nicht die Klasse 2 besitzen (Betriebsnummer, Unternehmensnummer, Nachweis Versicherungsbeitrag Berufsgenossenschaft, etc.)
Gebühr: 26,50 € bei Abholung in der Führerscheinstelle
Gebühr: 31,50 € bei Direktversand (auswählbar bei Online-Antrag)
Es gibt folgende Möglichkeiten, den Pflichtumtausch eines Führerscheins zu beantragen:
- Online-Antrag
- Über das Einwohlermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
- Personlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)