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Umtausch eines Führerscheins

Sofern Sie einen Paperführerschein besitzen, müssen Sie diesen ebenfalls in einen befristeten Kartenführerschein umtauschen lassen.

Hier finden Sie eine Auflistunge zu den Umtauschfristen:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Papierführerschein
  • ggf. für die Beantragung der Klasse T → Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, sofern Sie nicht die Klasse 2 besitzen (Betriebsnummer, Unternehmensnummer, Nachweis Versicherungsbeitrag Berufsgenossenschaft, etc.)

Gebühr: 26,50 € bei Abholung in der Führerscheinstelle
Gebühr: 31,50 € bei Direktversand (auswählbar bei Online-Antrag)

Terminvereinbarung

Es gibt folgende Möglichkeiten, den Pflichtumtausch eines Führerscheins zu beantragen:

  • Online-Antrag
  • Über das Einwohlermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
  • Personlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)