Umschreibung einer Ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein ist bei den üblichen Fahrerlaubnisklassen (ausgenommen LKW und Bus-Klassen) nicht allein aufgrund der Wohnsitznahme in Deutschland erforderlich.
Die Umschreibung kann beantragt werden, wenn der Antragsteller seinen ordentlichen Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth hat und eine gültige Fahrerlaubnis eines EU-/EWR-Mitgliedstaates vorliegt.
Der bisherige Führerschein wird bei der Aushändigung des neuen Kartenführerscheins eingezogen.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Ausländischen EU-Führerschein
Gebühr: 32,40 € bei Abholung in der Führerscheinstelle
Antragstellung:
Es gibt folgende Möglichkeiten, die Umschreibung einer Ausländischen EU-Fahrerlaubnis zu beantragen:
- Online-Antrag
- Über das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
- Persönlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung entweder telefonisch oder direkt Online)
- Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)