IE-Anlagen
Anlagen nach der Indistrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen)
1. Überwachungsplan
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) ist Anfang 2011 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.
Welche Anlagen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, ergibt sich aus der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – 4. BImSchV. Alle IE-Anlagen sind in der Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchV mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet.
Gemäß Artikel 23 der IE-RL in Verbindung mit § 52 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG haben die kreisfreien Städte und die Landratsämter die Aufgabe, die betroffenen Anlagen nach einem bestimmten Programm regelmäßig zu überwachen und anschließend die entsprechenden Berichte zu veröffentlichen. Der Zeitraum zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber in schwerwiegender Weise gegen die erteilte Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung eine zusätzliche Vor-Ort-Überprüfung durchzuführen.
Im Landkreis Tirschenreuth existieren derzeit fünf Anlagen, die der IE-RL unterliegen. Die Anlagen sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt. Dort können Sie das Überwachungsprogramm aufrufen (per Link hinterlegt).
Anlagenliste / Überwachungsplan
Extraktion Heinrich Hoven GmbH, 95506 Kastl, OT Birkhof
Bauer Hubert und Manuela, 95643 Tirschenreuth, OT Lengenfeld
Bayernland eG - Werk Kemnath, 95478 Kemnath, Amberger Straße
Schedl Bernhard, 95671 Bärnau, OT Fürstenhof
Schott AG, 95666 Mitterteich, Erich-Schott-Straße 14
2. Überwachungsprogramm
Aus dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz wurde das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Tirschenreuth entwickelt.
IE-Richtlinie Überwachungsprogramm
IE-Richlinie - Anlage 1
Zusammenstellung der vom Landratsamt Tirschenreuth zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung der Oberpfalz
IE-Richlinie - Anlage 2
Bewertungsschema (Muster)
IE-Richlinie - Anlage 3
Überwachungsbericht (Muster)
IE-Richlinie - Anlage 4
Zusammenstellung der im Landkreis Tirschenreuth vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
3. Bekanntmachungen
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheid seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
- Überwachungsberichte von IE-Anlagen nach § 52a Abs. 5 BImSchG:
- Derzeit sind keine nachträglichen Anordnungen vorgesehen.
- Unterlagen bei IE-Anlagen nach § 10 Abs. 8a BImSchG:
- Derzeit gibt es keine Bekanntmachungen von Unterlagen bei IE-Anlagen.
- Nachträgliche Anordnung bei IE-Anlagen nach § 17 Abs. 1a BImSchG:
- Derzeit sind keine nachträglichen Anordnungen vorgesehen.
Weitere Bekanntmachungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen werden hier veröffentlicht.