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Das Jugendamt

 

Die verschiedenen Fachleute des Jugendamtes informieren, beraten und unterstützen Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen. Bei sozialen und wirtschaftlichen Notlagen, in Fällen von Kinderschutz, bei Erziehungsschwierigkeiten, beim Bedarf einer Kindertagesbetreuung, bei Straffälligkeit von Jugendlichen oder in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten – wir halten eine Vielzahl an Angeboten für Sie bereit, auf die Sie einen Anspruch haben und die Sie nutzen sollten.

Weitere Ausführungen zu den Aufgaben des Jugendamtes erhalten Sie hier

 

Leitbild

Das Jugendamt versteht sich in erster Linie als Dienstleister und verlässlicher Ansprechpartner für junge Menschen und deren Familien. Der Rahmen unseres Handelns ist durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt, im Wesentlichen durch das Sozialgesetzbuch VIII.
Demnach hat "jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" (§ 1 Abs. 1 SGB VIII).

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf präventive und familienunterstützende Angebote und bietet vielfältige Leistungen. Es leitet auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen ein, wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, natürlich auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Im Rahmen unseres Auftrags handeln wir nach folgenden Prinzipien:

  • Wir fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung.
  • Wir sind Dienstleister und verlässlicher Ansprechpartner, bieten Beratung und Begleitung für junge Menschen und deren Familien in schwierigen Lebenssituationen.
  • Wir schützen Kinder und Jugendliche in Notsituationen und sichern deren Wohl.
  • Wir setzen uns ein für positive Lebensbedingungen und Strukturen von jungen Menschen und deren Familien.
  • Wir entwickeln individuelle und praxisorientierte Lösungen im Rahmen des bestehenden Rechts.
  • Wir informieren Bürgerinnen und Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit und bieten aktiv unsere Unterstützung an.
  • Wir gehen mit Bürgerinnen und Bürgern und allen Institutionen respektvoll um und achten deren Kompetenz und Erfahrung.
  • Wir bilden uns fort und halten uns fachlich auf aktuellem Stand. Wir entwickeln unsere fachliche, persönliche und soziale Kompetenz weiter. Wir überprüfen vorhandene Standards regelmäßig auf ihre Gültigkeit und deren Nutzen.

Dienststellen

Kreisjugendamt Tirschenreuth
-Verwaltung-
Johannisstr. 6
Amtsgebäude 2, 2. OG
95643 Tirschenreuth


Allgemeiner Sozialdienst
des Kreisjugendamtes Tirschenreuth
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth


Kommunale Jugendarbeit
Mähringer Str. 9
Amtsgebäude III, 1. OG
95643 Tirschenreuth


KoKi - Netzwerk für frühe Kindheit
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth

Jugendhilfeausschuss

Eine Besonderheit in der Jugendhilfe stellt die gesetzliche Regelung dar, der zufolge das Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes besteht. Damit ermöglicht der Gesetzgeber eine vielseitige und direkte Beteiligung von sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern und den freien Trägern der Jugendhilfe an den Entscheidungen der Verwaltung des Jugendamtes und an der Vorberatung bei Entscheidungen des Kreistages bzw. Kreisausschusses zu Fragen der Jugendhilfe.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 24 Mitglieder an, davon 15 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder.


Die stimmberechtigten Mitglieder sind

  • Der Landrat als Vorsitzender des Gremiums
  • 5 Mitglieder des Kreistages
  • 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer
  • 6 Frauen und Männer auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

 
Beratende Mitglieder sind

  • Der Leiter des Kreisjugendamtes

          und je ein Vertreter

  • des Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsgerichts
  • der Schulen oder Schulverwaltung
  • der Agentur für Arbeit
  • der Erziehungsberatungsstelle
  • der kommunalen Gleichstellungsstelle
  • der Polizei
  • der Katholischen Kirche
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche


Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Fragestellungen zur Entwicklung der örtlichen Jugendhilfe, zu aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien und zur Förderung der freien Jugendhilfe. Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel. Seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht im Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Nichtöffentlichkeit geboten ist. Die stimmberechtigten Mitglieder sind bei der Stimmabgabe an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.

Der Jugendhilfeausschuss kann auch vorberatende Unterausschüsse bilden.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamtes werden vom Landrat bzw. in seinem Auftrag von der Jugendamtsleitung und dem Jugendamtspersonal geführt.

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden. Dazu ist es notwendig, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Praktisch bedeutet das vor allem, dass die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden müssen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzutreiben. Nur so kann eine kommunale Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.

Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale strategische Instrument. Hier werden die Maßnahmen von Einzelakteuren sowie alle Bausteine und Facetten in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen.

Die grundsätzlichen Ziele von Jugendhilfe, und damit auch die grundlegende Orientierung der Jugendhilfeplanung, sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII festgelegt.

Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind demnach:

  • Erhalt und Pflege der Kontakte zur Familie und dem sozialen Umfeld;
  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
  • besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen;
  • dazu beizutragen, dass Mütter und Väter die Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können;
  • Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und abgestimmte Angebotes von Jugendhilfeleistungen.


§ 80 SGB VIII beschreibt die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele und damit die grundlegenden Aufgaben für die Jugendhilfeplanung:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

 

Saskia Bäumler

Telefon09631 / 88-740
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 506 - 2. Stock - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 2
Johannisstr. 6
95643 Tirschenreuth

Praktikum im Jugendamt und Bundesfreiwilligendienst

Das Kreisjugendamt bietet Praktikumsplätze im Allgemeinen Sozialdienst, in der Kommunalen Jugendarbeit und in der Verwaltung des Jugendamtes.

Studierende der Fachrichtung Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) können das praktische Studiensemester absolvieren, aber auch kürzere Praktika ableisten.

Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Schnupperpraktikums Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen des Jugendamtes zu gewinnen.

Wer Interesse hat, Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Jugendamt zu leisten ist ebenso herzlich willkommen. In der Kommunalen Jugendarbeit ist hierzu ein Platz eingerichtet.

Da die Plätze begrenzt sind, ist eine frühzeitige formlose Bewerbung ratsam.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das

Kreisjugendamt Tirschenreuth
Johannisstr. 6
95643 Tirschenreuth