Schutzgebiete
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu sämtlichen Schutzgebieten im Landkreis Tirschenreuth.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete werden festgesetzt, um Natur und Landschaften, die in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen geeignet sind, Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus ökologischer, wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schönheit zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen, besonders zu schützen.
Die Ausweisung erfolgt durch eine Rechtsverordnung, die in der Oberpfalz von der Regierung der Oberpfalz erlassen wird.
Bitte beachten Sie, dass in Naturschutzgebieten alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen Störung führen, verboten sind (§ 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz).
Bleiben Sie daher in Naturschutzgebieten auf den ausgezeichneten Wegen und unterlassen Sie es insbesondere Pflanzen zu sammeln oder wildlebende Tiere zu stören.
Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen:
Waldnaabtal
Es hat eine Fläche von 182,67 ha (erstreckt sich auch auf das Gebiet des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab). Die Verordnung wurde im Staatsanzeiger vom 29.07.1950 veröffentlicht.
Es erstreckt sich von der Hammermühle bis zur Mündung des Frombaches in die Waldnaab. Der größte Teil des Naturschutzgebiets liegt im Bereich des Marktes Falkenberg.
Föhrenbühl
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 33,79 ha. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/1980 – Seite 290 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt in der Nähe von Grötschenreuth, Stadt Erbendorf.
Hirschberg- und Heidweiher in der Gabellohe
Das Schutzgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von 28,13 ha. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20/1982 – Seite 536 veröffentlicht. Die beiden Teiche liegen in der Gemarkung Immenreuth, Gemeinde Immenreuth unweit des Freibads von Immenreuth.
Langweiher Moor
Das Langweiher Moor hat eine Fläche von 15,05 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 7/1986 veröffentlicht. Es liegt südwestlich des Ortsteiles Unterbruck in der Gemeinde Kastl.
Wondrebaue
Die Wondrebaue erstreckt sich auf 215,60 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 16/1989 – Seite 73 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Gemeindeteil Wondreb, Stadt Tirschenreuth und dem Gemeindeteil Großensees, Gemeinde Leonberg.
Moorgebiet bei Bärnau
Das Bärnauer Moorgebiet hat eine Fläche von 37,40 ha. Die Verordnung wurde im Reg.-Amtsblatt Nr. 2/1994 – Seite 24 veröffentlicht. Das Moorgebiet liegt ca. 3 km südöstlich der Stadt Bärnau unweit der Landesgrenze.
Großer Teichelberg
Der große Teichelberg ist auf einer Fläche von 114,80 ha geschützt. Die Verordnung ist im Reg.-Amtsblatt Nr. 2/1996 – Seite 3 veröffentlicht. Das Schutzgebiet liegt ca. 1 km südlich der Ortschaft Pechbrunn. Ein Teil des Naturschutzgebiets ist zudem als Naturwaldreservat ausgewiesen.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen, als Landschaftsbestandteil geschützt werden.
Ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Tirschenreuth:
Schlosspark Fuchsmühl
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 07.11.1980, Seite 187, veröffentlicht.
Schlosspark Kaibitz
Die Verordnung Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 22.01.1982, Seite 11, veröffentlicht.
Quellflur bei Wildenreuth
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 41, veröffentlicht.
Stockweiher bei Guttenberg
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 42, veröffentlicht.
Steinbruch bei Röthenbach
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 20.05.1983, Seite 69, veröffentlicht.
Herrnlohe bei Naab
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.03.1983, Seite 39, veröffentlicht.
Seitental der Waldnaab nördlich von Hohenwald
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 24.02.1984, Seite 25, veröffentlicht.
Feuchtwiese bei Preisdorf
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 45, veröffentlicht.
Feuchtwiesen bei Haunritz
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 39, veröffentlicht.
Magerwiese bei Haunritz
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 21.03.1986, Seite 42, veröffentlicht.
Nasswiesen am Lausnitzbach
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 24.02.1989, Seite 24, veröffentlicht.
Aufgelassene Bahnlinie Bärnau-Liebenstein
Die Verordnung ist Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 31.08.1990, Seite 122, veröffentlicht. Die Verordnung wurde im Jahr 2009 geändert, um den Bau des Vizinalbahnradwegs in diesem Bereich zu ermöglichen. Eine weitere Änderung der Verordnung wurde 2010 erforderlich, da es durch den Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinden Änderungen bei den Flurstücksnummern gab.
Quellmoor bei Schwarzenreuth
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 02.11.1990, Seite 152, veröffentlicht.
Schrammwiesen bei Plattenmühle
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 11.01.1991, Seite 5, veröffentlicht.
Bäume bei der Marienkapelle in Trevesenhammer
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 29.04.1995, Seite 36, veröffentlicht.
Eiche beim Anwesen Schupfner in Pullenreuth
Die Verordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth vom 28.10.2000, Seite 221, veröffentlicht.
Landschaftsschutzgebiete
Als Landschaftsschutzgebiete werden Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbild oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung, erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebiets verändern oder den besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (§ 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz).
Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
Seidlersreuther Weiher
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 50 ha. Es erstreckt sich rund um den Seidlersreuther Weiher, Markt Falkenberg.
Rothenbürger Weiher
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von 276 ha. Es umfasst Flächen rund um den Rothenbürger Weiher, Stadt Tirschenreuth.
Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Steinwald
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf 14.473 ha. Die Flächen liegen innerhalb des Naturparks Steinwald auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchsmühl, Friedenfels, Pullenreuth, Neusorg, Kulmain der Städte Erbendorf, Waldershof und des Marktes Wiesau.
Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks „Nördlicher Oberpfälzer Wald"
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst rund 44.275 ha. Das Schutzgebiet erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab und der Stadt Weiden; im Landkreis betroffene Gebiete liegen ausschließlich auf den Gebieten der Stadt Bärnau und der Gemeinde Plößberg.
Ostmarkstraße nördlicher Teil
Das Schutzgebiet hat aktuell eine Fläche von ca. 554 ha. Es erstreckt sich auf Gebiete entlang der B 22 von Erbendorf bis zur Landkreisgrenze
Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge
Das Landschaftsschutzgebiet liegt innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge. Dieser erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Hof, Bayreuth, Kulmbach, Wunsiedel, Tirschenreuth. Im Landkreis Tirschenreuth liegen Teile der Gemeinden Pullenreuth, Neusorg, Brand, Ebnath und der Stadt Waldershof in diesem LSG.
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, die geschützt werden, um sie wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse zu erhalten. Zu den Naturdenkmälern gehören insbesondere charakteristische Bodenformen, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen.
Im Landkreis Tirschenreuth sind derzeit folgende Naturdenkmäler ausgewiesen:
Steinbergallee bei Bärnau
Die Allee befindet sich westlich der Steinbergkirche, in der Nähe der Staatsstraße 2173 in Richtung Grenze. Die Allee wurde bereits 1910 in eine Liste schutzwürdiger Landschaftsbestandteile aufgenommen und ist seit 1935 als Naturdenkmal geschützt.
Tillyschanze
Die Erdwälle der "Tillyschanze" befinden sich etwa 500 Meter nördlich des Grenzlandturms im Gemeindegebiet von Bärnau. Die Tillyschanze wurde bereits 1910 in einer Liste schutzwürdiger Landschaftsbestandteile aufgenommen und ist seit 1935 als Naturdenkmal geschützt.
Granitblöcke in der Waldabteilung "Hohe Reuth"
Die beiden Granitblöcke befinden sich südöstlich der Ortschaft Naab, Gemeinde Bärnau, im sog. Bürgerwald, in der Waldabteilung "Hohe Reuth".
Granitblöcke in der Waldabteilung "Steinernes Viertel"
Die Granitblöcke befinden sich etwa 3,5 km südöstlich der Ortschaft Naab, Gemeinde Bärnau, im Bürgerwald in der Waldabteilung "Steinernes Viertel". Sie sind auch als Geotop erfasst (Geotopnummer: 377R023X).
Felspartie im "Pfarrhölzl"
Es handelt sich um einen Felskegel von etwa 5 Meter Länge, 2 Meter Breite und 10 Meter Höhe. Diese Felspartie liegt etwa 1 km südwestlich von Schwarzenbach, etwa 20 Meter oberhalb des Schwarzenbachs.
Lindengruppe in Hohenthan
Die Linden stehen im Friedhof, am Parkplatz bei der Kirche und im Pfarrgarten von Hohenthan.
Wackelstein
Es handelt sich um eine Felsformation im Gemeindebereich Bärnau. Die Felsen befinden sich etwa 4 km südlich der Ortschaft Naab in der Waldabteilung "Hoher Mitterweg" und sind seit 1966 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Linde bei Wendern
Das Naturdenkmal bestand einst aus zwei Linden am südlichen Ortsrand von Wendern. Eine Linde ist 2008 bei einem Sturm umgestürzt. Die Ausweisung als Naturdenkmal erfolgte im Jahr 1969.
Lärchen bei Ebnath
Im Jahr 1938 wurden 12 Lärchen im Bereich Hammerhöhe am Ortsrand von Ebnath unter Schutz gestellt. Aufgrund verschiedenster Ursachen stehen aktuell noch 5 Lärchen, die das Ortsbild prägen.
Eiche in Ebnath
In der Ortsmitte von Ebnath steht neben dem Kriegerdenkmal die Eiche. Sie wurde im Jahr 1938 durch das damals zuständige Bezirksamt Kemnath unter Schutz gestellt.
Teufelsstein bei Napfberg
Der Teufelsstein befindet sich etwa 150 Meter von der Ortsschaft Napfberg entfernt in einem Wiesenhang. Mittlerweile führt ein Wanderweg direkt an dem Naturdenkmal vorbei. Der Teufelsstein ist bereits seit 1938 als Naturdenkmal geschützt.
Linde am Weiher bei Geiselhof
Die Linde steht etwa 80 Meter südlich des Geiselhofs, Gemeindebereich Erbendorf. Sie ist seit 1938 als Naturdenkmal geschützt.
Linde bei der Windischkapelle
Die Linde steht mitten in Erbendorf neben der Windischkapelle. Sie wurde bereits 1938 unter Schutz gestellt. Mittlerweile musste die Linde mehrfach saniert und eingekürzt werden.
Kühstein bei Erbendorf
Der Kühstein ist bereits seit 1939 als Naturdenkmal geschützt. Es handelt sich um eine Felskuppe aus Serpentinit, die sich am östlichen Ortsrand von Erbendorf, am linken Ufer der Fichtelnaab befindet. Der Kühstein ist auch als Geotop und als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Bildföhre bei Plärn
Die Föhre befindet sich etwa 400 m westlich der Ortschaft Plärn an einem Rangen direkt über der B299. Sie ist seit 1938 als Naturdenkmal geschützt.
Bürgerfelsen
Der Bürgerfelsen befindet sich am Ortsrand von Falkenberg im Bereich des Schloßbergs. Er liegt etwa 400 Meter flussaufwärts der Waldnaabbrücke am linken Ufer der Waldnaab. Es handelt sich um eine Granitfelsformation in einer sog. Wollsackbildung. Er ist zusätzlich als Geotop ausgewiesen.
Felsenkette bei der Troglauer Mühle
Die Felsformation befindet sich ca. 100 Meter nördlich der Troglauer Mühle am rechten Ufer der Waldnaab im Gemeindebereich Falkenberg. Sie ist seit 1960 als Naturdenkmal geschützt. Zusammen mit dem Felskegel am linken Ufer der Waldnaab ist die Felsformation zusätzlich als Geotop ausgewiesen.
Felskegel
Der Felskegel befindet sich etwa 70 Meter südlich der Troglauer Mühle am linken Ufer der Waldnaab im Gemeindebereich Falkenberg. Er ist seit 1960 als Naturdenkmal geschützt.
Hackelstein
Die Felsformation des Hackelsteins befindet sich ungefähr 2 km westlich von Fuchsmühl mitten im Steinwald. Zusätzlich ist der Hackelstein auch noch als Geotop erfasst.
Pampelweiher bei Immenreuth
Der Pampelweiher liegt in der Gemarkung Immenreuth. Er wurde 1980 wegen der dort vorkommenden seltenen Pflanzengesellschaften und zum Schutz der Tierwelt unter Schutz gestellt.
Eichen in Immenreuth
Die beiden Eichen befinden sich am westlichen Rand von Immenreuth im Bereich Steinäcker. Sie wurden 2009 unter Schutz gestellt, weil sie ortsbildprägend sind.
Eiche in Kaibitz
Die Eiche befindet sich nahe der Ortschaft Kaibitz rechts von der Kapelle am Weg nach Fortschau. Sie wurde 1938 unter Schutz gestellt und dürfte mittlerweile mehr als 300 Jahre alt sein.
Kuppe des Anzensteins
Es handelt sich um einen Basaltkegel westlich der Ortschaft Anzenberg, Gemeindebereich der Stadt Kemnath. Die Kuppe wurde bereits 1938 unter Schutz gestellt und ist mittlerweile zusätzlich als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Kuppe des Schloßbergs bei Waldeck
Die Kuppe des Schloßbergs ist bereits seit 1938 unter Schutz gestellt. Es handelt sich um einen Basaltkegel, auf dem seltene Pflanzen und Tiere vorkommen. Der Schloßberg ist außerdem als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Rohrweiher bei Oberndorf
Der Rohrweiher befindet sich rund 500 Meter westlich der Ortschaft Oberndorf unmittelbar an der B 22, Gemeindebereich der Stadt Kemnath. Er wurde 1980 u. a. wegen seiner ornithologischen Bedeutung unter Schutz gestellt.
Armesberg bei Zinst
Im Gemeindebereich von Kulmain befindet sich der Armesberg mit seine Wallfahrtskirche. Es handelt sich um einen Basaltkegel, auf dem sich Blockschutthalden befinden. Die Unterschutzstellung erfolgte 1951. Zusätzlich ist der Armesberg als Geotop und als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Linde bei Zinst
Die Linde befindet sich am östlichen Ortsrand von Zinst, Gemeinde Kulmain. Es handelt sich um eine Sommerlinde, die mittlerweile über 300 Jahre alt ist und seit 1938 unter Schutz gestellt ist.
Eiche in Babilon bei Lenau
In der kleinen Ortschaft Babilon, Gemeinde Kulmain, befindet sich beim ehemaligen Schulhaus diese Eiche. Sie wurde bereits 1938 unter Schutz gestellt.
Porphyrhügel bei Lenau
Der Pophyrhügel befindet sich ca. 200 Meter nördlich der Ortschaft Lenau, Gemeinde Kulmain. Er wurde 1980 wegen seiner Geologie und der dort vorkommenden Pflanzenwelt als Naturdenkmal ausgewiesen.
Eiserner Hut bei Pfaffenreuth
Das Naturdenkmal befindet sich östlich der ehemaligen Grube Bayerland im Bereich der Gemeinde Leonberg. Zweck der Inschutznahme war die Sicherung der Aufschlüsse der dort vorkommenden Schwefelkieserze. Die Entnahme von Materialien ist dort nicht gestattet.
Barbara-Moor bei Leonberg
Die Moorfläche befindet sich ca. 300 Meter nördlich von Leonberg direkt an der Wondreb. Sie ist seit 1980 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Linde in Dippersreuth
Am südöstlichen Rand von Dippersreuth, Gemeinde Mähring, steht nahe bei einer Kapelle diese Linde. Sie ist seit 1965 geschützt.
Eichengruppe in Großensterz
Die Eichengruppe steht in der Ortsmitte von Großensterz, Stadt Mitterteich. Sie wurde 1965 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Türkenbundvorkommen bei Großbüchlberg
Ca. 1,2 km östlich von Großbüchlberg, Stadt Mitterteich, befindet sich ein größeres Vorkommen von Türkenbund (Pflanze). Zum Schutz dieser seltenen Bestände erfolgte 1981 die Unterschutzstellung.
Feuchtbiotop bei Pleußen
Die Fl. Nr. 89 der Gemarkung Pleußen, Gemeinde Mitterteich, ist seit 1980 als Naturdenkmal geschützt. Die Fläche ist als Zwischenmoor einzustufen. Durch regelmäßige Pflege wird versucht dieses Biotop zu erhalten.
Lindenbaum in Mitterteich
In der Gartenstraße 7 in Mitterteich steht diese Linde. Aufgrund ihrer ortsbildprägenden Form wurde sie 1961 unter Schutz gestellt.
Buche bei Altmugl
Die Buche stand direkt an der Staatsstraße 2175. Im Jahr 1999 musste die Buche wegen Problemen mit der Verkehrssicherheit und einer Bruchgefährdung bis zum Kronenansatz eingekürzt werden. Heute steht nur noch ein bizarr aussehender Baumstumpf.
Sumpfwiese bei der Habertsmühle
Die Wiese befindet sich etwa 400 Meter westlich der Habersmühle, Gemeindebereich Bad Neualbenreuth. Sie wurde 1980 wegen der auf relativ kleinen Raum angetroffenen Ökotypen mit ihrer floristischen und faunistischen Bedeutung und eines Flachmoorbereichs unter Schutz gestellt.
Buche am Nigerl
Die Buche steht etwa einen Kilometer westlich der Ortschaft Altmugl im Muglbachtal. Sie ist seit 1982 als Naturdenkmal geschützt.
Franzosenfelsen bei Riglasreuth
Der Felsen befindet sich direkt an der Staatsstraße 2177 südlich der Ortschaft Riglasreuth, Gemeinde Neusorg. Er besteht aus Phyllit. Er ist seit 1938 als Naturdenkmal geschützt und zusätzlich als Geotop erfasst.
Basaltkegel Steinhübel bei Pechbrunn
Der Basaltkegel befindet sich ca. 600 Meter östlich von Pechbrunn direkt an der Autobahn A93. Er ist seit 1959 als Naturdenkmal geschützt und zusätzlich als Geotop eingetragen
Wappenstein bei Groschlattengrün
Es handelt sich beim Wappenstein um einen Vulkanschlott, der hauptsächlich aus Tuff, Ignimbrit und Basalt besteht. Die heute überwiegend zugewachsenen Aufschlüsse befinden sich nördlich der Ortschaft Groschlattengrün, Gemeinde Pechbrunn. Der Wappenstein ist seit 1965 geschützt und zusätzlich im Geotopkataster erfasst.
Sulzteichstein
Es handelt sich um einen wollsackförmigen Granitblock der mitten im Sulzteichstein bei Beidl, Gemeinde Plößberg, liegt. Er ist zusätzlich als Geotop erfasst.
Der hohe Stein
Es handelt sich hierbei um eine guterhaltene Felswand aus Granit nördlich von Liebenstein, Gemeinde Plößberg. Der Felsen ist seit 1959 als Naturdenkmal geschützt und zusätzlich als Geotop erfasst.
Granitfelsgebilde Schweigberg
Der Schweigberg befindet sich am nordöstlichen Rand von Liebenstein, Gemeinde Plößberg. Er ist seit 1959 als Naturdenkmal erfasst.
Felsgebilde Tiefenlohe
Die Granitfelsenwand befindet sich ca. 1 km südlich von Liebenstein auf der Fl. Nr. 349, Liebenstein. Die Felswand ist seit 1959 als Naturdenkmal geschützt.
Linde bei Ödschönlind
Die Linde steht auf einer kleinen Anhöhe etwa 300 Meter östlich der Ortschaft Ödschönlind, Gemeinde Plößberg. Sie ist seit 1969 als Naturdenkmal geschützt.
Rotbuchen bei Geisleithen
Etwa 400 m westlich der Ortschaft Geisleithen, Gemeinde Plößberg, stehen die beiden Linden an einem Feldweg. Sie sind seit 1969 als Naturdenkmal geschützt.
Linde an der Klausenkirche
Die Linde steht direkt neben der Klausenkirche, ca. 200 Meter nördlich der Ortschaft Dechantsees, Gemeinde Pullenreuth. Sie ist seit 1980 als Naturdenkmal geschützt.
Allee von Reuth nach Premenreuth
Die Allee zwischen den beiden Ortschaften Reuth bei Erbendorf und Premenreuth ist seit 1938 als Naturdenkmal geschützt.
Mühlbühl-Anlage
Die Mühlbühl-Anlage befindet sich mitten in der Kreisstadt Tirschenreuth.
Dorflinde in Großklenau
Die Linde befindet sich in Großklenau, Stadt Tirschenreuth, an der Straße nach Höfen. Sie ist seit 1950 als Naturdenkmal geschützt.
Dorflinden in Wondreb
Die Linden befinden sich am Eingang zum Friedhof und zur Kirche. Sie sind seit 1959 als Naturdenkmal geschützt.
Wolfenstein
Die Granitfelsformation des Wolfensteins befindet sich ca. einen Kilometer südöstlich der Ortschaft Hohenwald, Stadt Tirschenreuth. Die massige Granitfelsformation besitzt Feldspateinsprenglinge unterschiedlicher Größe und verwittert in Wollsackform. Sie ist zusätzlich als Geotop erfasst. Der Wolfenstein ist seit 1960 als Naturdenkmal geschützt.
Große Teufelsküche
Die Große Teufelsküche befindet sich in der Gemarkung Lengenfeld bei Tirschenreuth in einem Waldstück. Sie besteht aus mehreren Felsgebilden aus Granit. Sie ist seit 1960 als Naturdenkmal geschützt und auch als Geotop erfasst.
Kleine Teufelsküche
Die kleine Teufelsküche befindet südlich von Tirschenreuth in einem Waldgrundstück zwischen Rothenbürger Weiher und Mooslohe. Auf einer Länge von 50 Metern häufen sich mehrere Granitblöcke um einen Bachlauf. Sie ist ebenfalls seit 1960 als Naturdenkmal geschützt und als Geotop erfasst.
Linden bei der Antonius-Kapelle in Hohenhard
Die beiden Linden stehen direkt an der Antonius-Kapelle in Hohenhard, Stadt Waldershof. Sie sind seit 1959 als Naturdenkmal geschützt
Linde an der Straße nach Walbenreuth
Die Linde steht etwa 1,5 km südlich von Waldershof unweit der Ortsverbindungsstraße nach Walbenreuth. Sie wurde 1966 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Baumgruppe in der Ortsmitte von Walbenreuth
Direkt in der Ortsmitte von Walbenreuth, Stadt Waldershof, steht eine Ahorngruppe. Diese ist seit 1965 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Linde bei Schafbruck
Die Linde steht in der Ortschaft Schafbruck bei der Gaststätte "Fleischgirgl". Sie ist seit 1963 als Naturdenkmal geschützt.
Lindengruppe bei Poppenreuth
Die Lindengruppe befindet sich am südlichen Ortsrand von Poppenreuth, Stadt Waldershof, unmittelbar an der Staatsstraße. Sie ist seit 1969 als Naturdenkmal ausgewiesen.
Linde bei der weißen Marter
Die Linde befindet sich ca. 1 Kilometer nördlich von Münchenreuth, Stadt Waldsassen. Sie wurde 1959 als Naturdenkmal aufgenommen.
Linde an der Neualbenreuther Straße in Waldsassen
Auf dem Grundstück Neualbenreuther Straße 4 steht eine Linde, welche seit 1984 als Naturdenkmal ausgewiesen ist.
Moorniederung beim Zieglerbräu in Waldsassen
Die Moorniederung befindet sich am nördlichen Ortsrand von Waldsassen, am Forellenbach, östlich des Betriebsgeländes der Brauerei Zieglerbräu. Dieses flächenhafte Naturdenkmal ist seit 1980 geschützt.
Fauna-Flora-Habitate (FFH-Gebiete oder Natura2000-Gebiete)
Für die Auswahl der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind die naturschutzfachlichen Kriterien der FFH-Richtlinie ausschlaggebend, die in Artikel 4 sowie im Anhang III benannt und durch die Arten und Lebensraumtypen der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfen politische Zweckmäßigkeit, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Interessen keine Rolle bei der Gebietsauswahl und Gebietsabgrenzung spielen. Geeignete Natura 2000-Gebiete sind alle Gebiete, die in signifikantem Maße dazu beitragen einen natürlichen Lebensraumtyp oder eine Art der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen. Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.
Weitergehende Informationen zur FFH-Richtlinie und zum europäischen ökologischen Verbundnetz "Natura 2000" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Dort finden Sie auch die Erhaltungsziele und Standarddatenbögen zu diesen Gebieten.
Natura 2000-Verordnung: Zum 01.04.2016 ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind sowohl die europäischen Vogelschutzgebiete als auch die FFH-Gebiete in Bayern rechtsverbindlich festgelegt worden. Insbesondere wurden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und die Erhaltungsziele festgelegt. Die Verordnung und ihre Anlagen sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht. Außerdem können diese Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten beim Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde, eingesehen werden.
Im Landkreis Tirschenreuth sind folgende FFH-Gebiete ausgewiesen:
Scheibenwiese bei Ebnath
Die Scheibenwiese ist ca. 3 ha groß. Es handelt sich um eine aufgelassene Waldwiese auf Niedermoorstandort im Bereich einer westexponierten flachen Talsenke (amtliche Nr.: 6037-372).
Basaltkuppen in der Nördlichen Oberpfalz
Die Basaltkuppen haben zusammen etwa eine Fläche von 224 ha. Es handelt sich hierbei um Basaltstöcke mit naturnahen Waldgesellschaften, Berg-Magerwiesen und Quellaustritten (amtliche Nr.: 6039-301).
Wondreb zwischen Leonberg und Waldsassen
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 95 ha. Den größten Teil des Gebiets nimmt der naturnahe Fließgewässerabschnitt der Wondreb ein. Daneben sind auch Teiche mit Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Niedermoorresten mit geschützt (amtliche Nr.: 6039-371).
Seibertsbachtal
Im Seibertsbachtal sind ca. 40 ha geschützt. Geschützt ist ein naturnahen Fließgewässerabschnitt des Seibertsbachs und Teiche mit Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Seggenrieden (amtliche Nr.: 6039-372).
Wondrebaue und angrenzende Teichgebiete
Das Schutzgebiet ist ca. 236 ha groß. Es handelt sich um eine naturnahe Bauchaue mit Überschwemmungsbereich, Hochstaudenfluren, binsen- und seggenreiche Streuwiesen, Flachmoore, Kleinseggen-Sümpfen und Extensivweihern (amtliche Nr.: 6040-371).
Heidenaabtal und Gabellohe
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 112 ha und liegt sowohl im Landkreis Bayreuth als auch im Landkreis Tirschenreuth. Es handelt sich um ein Teichgebiet mit Verlandungsmoor, Teichbodengesellschaften, Auwäldern, Moorwäldern und Borstgrasrasen (amtliche Nr. 6137-301).
Basaltkuppen im Raum Kemnath
Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 81 ha. Es besteht aus mehreren Basaltstöcken mit naturnahen Waldgesellschaften (amtliche Nr. 6137-302).
Grenzbach und Heinbach im Steinwald
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von ca. 166 ha. Es handelt sich um ein naturnahes, verzweigtes Bachsystem mit Teichen sowie Niedermoor- und Feuchtwiesenabschnitten (amtliche Nr.: 6138-371).
Serpentinstandorte in der nördlichen Oberpfalz
Die einzelnen Standorte haben zusammen eine Fläche von ca. 119 ha. Es handelt sich dabei um herausragende Serpentinkuppen (Silikatfelsen) mit spezialisierter Vegetation (amtliche Nr. 6138-372).
Waldnaabtal zwischen Tirschenreuth und Windisch-Eschenbach
Das Schutzgebiet hat eine Fläche von ca. 2.449 ha. Es handelt sich um das Durchbruchstal der Waldnaab mit steilen felsdurchragten Steilflanken. Diese sind ein bedeutsamer Lebensraum mit Silikatfelsen und Habitat mehrerer Anhang II-Arten (amtliche Nr.: 6139-371).
Spirkenmoor bei Griesbach
Das Moor hat eine Fläche von ca. 67 ha. Es ist eines der letzten Spirkenmoore Nordostbayerns mit Trittsteinfunktion zu den Mooren in Tschechien (amtliche Nr.: 6141-301).
Bergwiesengebiet Altglashütte
Das FFH-Gebiet ist ca. 72 ha groß. Es handelt sich um ein Bergwiesengebiet mit Mähwiesen, Borstgrasrasen und Quellmooren (amtliche Nr. 6240-301).
Moorgebiet bei Bärnau
Das Moorgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 53 ha. Es ist ein naturnahes Moorgebiet mit Hochmoorrelikten, Übergangsmoor- und Flachmoorbereichen, Moorwald, Nass- und Streuwiesen sowie Hochstaudenfluren (amtliche Nr. 6240-302).
Vogelschutzgebiete
Die Auswahl der Vogelschutzgebiete erfolgt für die besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie sind die "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" zu Schutzgebieten zu erklären. Nach Artikel 4 Absatz 2 besteht zudem auch für alle nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßigen Zugvogelarten die Verpflichtung hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet.
Im Landkreis Tirschenreuth existiert ein Vogelschutzgebiet:
Waldnaabaue westlich von Tirschenreuth (amtliche Nr.: 6139-471): Die Waldnaabaue hat eine Fläche von ca. 2.258 ha. Es handelt sich um eine weitläufige Auensenke mit naturnahen Fließgewässern, Teichen, Feuchtgrünland, Niedermoor- und Zwischenmoorkomplexen und Feuchtwäldern.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu Vogelschutzgebieten. Insbesondere sind dort die entsprechende EU-Verordnung und Karten der Bayerischen Vogelschutzgebiete hinterlegt.
Biotope
§ 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und Art. 23 des bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zählen bestimmte ökologisch besonders wertvolle Biotope auf, die unmittelbar gesetzlich geschützt sind.
Es handelt sich dabei um
Moore und Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen,
Pfeiffengraswiesen und Quellbereiche,
Moor-, Bruch, Sumpf- und Auwälder,
natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
Magerrasen, Heiden,
Borstgrasrasen, offenen Binnendünen, wärmeliebende Säume, Lehm- und Lösswände, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden,Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
Schluchtwälder, Block- und Hangschuttwälder,
offene Felsbildungen, alpine Rasen und Schneetälchen, Krummholzgebüsche und Hochstaudengesellschaften.
In diesen Biotopen sind alle Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können.
Unter bestimmten Umständen kann von diesen Verboten eine Ausnahme gewährt werden. Hierfür ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde ein formloser Antrag zu stellen.
Im Landkreis Tirschenreuth wurde in den Jahren 1984 bis 1990 eine Kartierung der Biotope durchgeführt. Die Biotopkartierung wurde durch das Landesamt für Umwelt aktualisiert.
Alle amtlich kartierten Biotope können im Bayernatlas eingesehen werden.
Die Biotopkartierung liefert eine Übersicht über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der naturschutzfachlich besonders wertvollen Biotope. Sie stellt aber nur eine Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar.
Wenn Sie Fragen zu der Kartierung und ggf. Auswirkungen auf die Nutzung von Grundstücken haben, können Sie sich gerne an die Untere Naturschutzbehörde wenden (Tel. 09631/88-337).