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Kaminkehrer

Der Landkreis Tirschenreuth ist in insgesamt 11 Kehrbezirke eingeteilt, welche von je einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwaltet werden. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger finden Sie auf der Internetseite der Kaminkehrer-Innung Oberpfalz.

Seit dem 01.01.2013 können die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten (sogenannte „freie“ Tätigkeiten), die im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, durch andere Schornsteinfegerbetriebe oder Handwerker, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, ausgeführt werden. Ob ein Betrieb berechtigt ist, Schornsteinfegerarbeiten auszuführen, kann im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Extranet / Portal (bund.de)) nachgesehen werden.

Weiterhin ist der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Kehrbezirksinhaber) für die hoheitlichen Tätigkeiten ausschließlich zuständig. Hierzu gehören:

  • Führung des Kehrbuches,
  • Durchführung der Feuerstättenschau,
  • Erstellung des Feuerstättenbescheides,
  • Abnahme von Feuerungsanlagen,
  • Durchführung von anlassbezogene Überprüfungen.

Die Höhe der Gebühren ist seit 2013 nur noch für die hoheitlichen Tätigkeiten in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Alle anderen Kosten unterliegen dem freien Wettbewerb.

Die Eigentümer sind auch künftig verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen sowie die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -1. BImSchV- vorgeschriebene Messungen durchführen zu lassen. Eine Selbstvornahme einzelner Schornsteinfegerarbeiten durch den Eigentümer ist und bleibt unzulässig.

Wenn die vorgeschriebenen Arbeiten nicht durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist, die im Feuerstättenbescheid festgelegt ist, nachzuweisen.

Ansprechpartner

Angela Tretter

Telefon09631 / 88-404
Fax09631 / 88-376
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 313 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 2
Johannisstr. 6
95643 Tirschenreuth