Zum Hauptinhalt

Bestattungskosten

In Deutschland besteht Bestattungspflicht.

Wenn die hierzu verpflichteten Personen finanziell nicht in der Lage sind, die Ausgaben für die Bestattung zu übernehmen - insbesondere aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation -, kann beim Sozialamt Tirschenreuth eine Kostenübernahme für die notwendigen Bestattungskosten beantragt werden.

Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich nur unter den folgenden Gesichtspunkten in Frage:

  • der Antragsteller ist rechtlich verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen
  • ihm ist die Übernahme der Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten
  • ausreichender Nachlass ist nicht vorhanden
  • die Bestattungskosten gelten im Sinne des Sozialhilferechts als angemessen

Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

Ansprechpartner 

Moritz Gärtner

Telefon09631 / 88-479
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 607 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth
Telefon