Bestattungskosten
In Deutschland besteht Bestattungspflicht.
Wenn die hierzu verpflichteten Personen finanziell nicht in der Lage sind, die Ausgaben für die Bestattung zu übernehmen - insbesondere aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation -, kann beim Sozialamt Tirschenreuth eine Kostenübernahme für die notwendigen Bestattungskosten beantragt werden.
Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich nur unter den folgenden Gesichtspunkten in Frage:
- der Antragsteller ist rechtlich verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen
- ihm ist die Übernahme der Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten
- ausreichender Nachlass ist nicht vorhanden
- die Bestattungskosten gelten im Sinne des Sozialhilferechts als angemessen
Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Moritz Gärtner
| Telefon | 09631 / 88-479 |
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| Anschrift |
Zi. 607 -
Erdgeschoss -
Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth |