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Grundsicherung im Alter

Grundsicherung im Alter erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze) vollendet haben und hilfebedürftig sind.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, weitere Sozialleistungsträger, etc.) erhält.

Es werden hier laufende und einmalige Leistungen gewährt.

Die laufende Leistung beinhaltet die Regelleistung, evtl. Mehrbedarfe (z.B. für kostenaufwändige Ernährung) und die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Einmalige Leistungen werden gewährt für Erstausstattung der Wohnung und Erstausstattung für Bekleidung.

Die zu gewährende laufende Leistung errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelsatz + Mehrbedarfszuschläge + Unterkunft und Heizung) und dem anrechenbaren Einkommen und einzusetzenden Vermögen.

Ansprechpartner 

Personen mit Wohnsitz in Bärnau, Brand, Ebnath, Erbendorf, Friedenfels, Fuchsmühl, Kastl, Kemnath, Konnersreuth, Neusorg, Pechbrunn, Plößberg, Pullenreuth, Waldershof, Waldsassen, Wiesau:

Jana Lindner

Telefon09631 / 88-296
Fax09631 / 88-303
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 607 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Ansprechpartner 

Personen mit Wohnsitz in Falkenberg, Immenreuth, Krummennaab, Kulmain, Leonberg, Mähring, Mitterteich, Neualbenreuth, Reuth b. Erbendorf, Tirschenreuth:

Hubert Fenzl

Telefon09631 / 88-294
Fax09631 / 88-303
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 614 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Zur Orientierung hier die im Landkreis Tirschenreuth geltenden, angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Die Beträge in der folgenden Tabelle beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Heizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.08.2026

Bedarfsgemeinschaftmit … Personen

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

jede weitere Person

Wohnfläche in m²

bis 50

> 50 bis 65

> 65 bis 75

> 75 bis 90

> 90 bis 105

+ 15

Brutto-Kaltmiete in €

380,00

490,00

550,00

660,00

780,00

100,00

Telefon