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Mietangebote Asyl

Sehr geehrte Damen und Herren,

anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem diese Personen den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Der Fachbereich Asyl des Sozialamtes im Landratsamt Tirschenreuth möchte die Betroffenen hierbei unterstützen und bittet um Mietangebote.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Tirschenreuth. Bei Mietobjekten in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter (www.jobcenter-tirschenreuth.de) prüfen lassen.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.

Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:

Angemessene Heizkosten

Die angemessenen monatlichen Grenzwerte im Landkreis Tirschenreuth entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Monatlich angemessene Kosten für Heizung (ohne Warmwasserbereitung) in Euro für das Jahr 2026
          
 ÖlGasStromHolzHolzpellets                  (lose)FernwärmeWärmepumpe Fernwärme angemessener Verbrauch im Jahr in kWh: 
1 Person98863001005112478 8.400
2 Personen12711138413066162101 10.920
3 Personen14712944015076187117 12.600
4 Personen17615452417091224140 15.120
weitere Person292610430153723 2.520
  nach Bundesheizkostenspiegel
Kosten in €/m² 
 Grundversorgung Heizstrom - getr. Messung, Stand: 03.12.2025, 1 kWh  = 0,28 Euro Arbeitspreis brutto + 19,55 Euro mtl. Grundpreis brutto  120 €/Ster nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
 Bundeshkspiegel
Verbrauch in kWh/m²
         
          
Monatlich angemessene Kosten für Heizung (mit Warmwasserbereitung) in Euro für das Jahr 2026
          
 ÖlGasStromHolzHolzpellets (lose)FernwärmeWärmepumpe  Fernwärme angemessener Verbrauch im Jahr in kWh: 
1 Person109973281106213588 9.600
2 Personen14112642014080176114 12.480
3 Personen16314548216093203132 14.400
4 Personen196174574190111244158 17.280
weitere Person332911230194126 2.880
  nach Bundesheizkostenspiegel
Kosten in €/m² 
 Grundversorgung Heizstrom - getr. Messung, Stand: 03.12.2025, 1 kWh  = 0,28 Euro Arbeitspreis brutto + 19,55 Euro mtl. Grundpreis brutto  120 €/Ster nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
 Bundeshkspiegel
Verbrauch in kWh/m²

Zur Orientierung hier die im Landkreis Tirschenreuth geltenden, angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Heizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.08.2024

 

für jeden weiteren Haushaltsangehörigen (+15 m²) und 85,00 / Monat

Formulare Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge

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