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Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. 

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung bzw. eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung.

Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind von Wohngeld ausgeschlossen, da bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind.

 

Übersicht notwendige Unterlagen

Antrag auf Mietzuschuss

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Antrag auf Lastenzuschuss

Buchstabe A, N, Q - U

Inge Klupp

Telefon
09631 / 88-736
Fax
09631 / 88-303
E-Mail
E-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift
Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Buchstabe B, K, L, V - X

Franziska Völkl

Telefon
09631 / 88-350
Fax
09631 / 88-303
E-Mail
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Anschrift
Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Buchstabe C - G, I, J

Jürgen Besold

Erreichbar Mo - Do Nachmittag und Freitag Vormittag
 
Telefon
09631 / 88-411
Fax
09631 / 88-303
E-Mail
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Anschrift
Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

 

Buchstabe H, M, O, P, Y, Z

Kerstin Kuge

Telefon
09631 / 88-393
Fax
09631 / 88-303
E-Mail
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Anschrift
Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth
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