Wohngeld
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung bzw. eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung.
Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind von Wohngeld ausgeschlossen, da bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind.
Übersicht notwendige Unterlagen
Antrag auf Mietzuschuss
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Antrag auf Lastenzuschuss
Buchstabe A, N, Q - U
Inge Klupp
Telefon | 09631 / 88-736 |
Fax | 09631 / 88-303 |
| E-Mail an Ansprechpartner senden | |
Anschrift | Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3 |
Buchstabe B, K, L, V - X
Franziska Völkl
Telefon | 09631 / 88-350 |
Fax | 09631 / 88-303 |
| E-Mail an Ansprechpartner senden | |
Anschrift | Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3 |
Buchstabe C - G, I, J
Jürgen Besold
Erreichbar Mo - Do Nachmittag und Freitag Vormittag
Telefon | 09631 / 88-411 |
Fax | 09631 / 88-303 |
| E-Mail an Ansprechpartner senden | |
Anschrift | Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3 |
Buchstabe H, M, O, P, Y, Z
Kerstin Kuge
Telefon | 09631 / 88-393 |
Fax | 09631 / 88-303 |
| E-Mail an Ansprechpartner senden | |
Anschrift | Zi. 612 - Erdgeschoss - Landratsamt Tirschenreuth - Amtsgebäude 3 |