Zum Hauptinhalt

Vereinspauschale

Vereinspauschale 2026

Achtung: Abgabe der Anträge bis 02. März 2026 !!!

Der Freistaat Bayern setzt für das Jahr 2026 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. 

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR).

Die neuen Sportförderrichtlinien treten am 01.01.2026 in Kraft und sind auf der Homepage des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht. 

Hier erhalten Sie:

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine ihre Anträge mit den gültigen Lizenzen bis spätestens Montag, den 02. März 2026 (Ausschlussfrist!) einreichen müssen.

 

 

Telefon