
Vereinspauschale
Auszahlung der Vereinspauschale 2023 und des allg. Energiepreiszuschusses erfolgt in 37. KW!
Achtung: Abgabe der Anträge bis 01. März 2023
Der Freistaat Bayern setzt für das Jahr 2023 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR).
Die neuen Sportförderrichtlinien sind am 01.01.2023 in Kraft getreten und auf der Homepage des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Liste der für das Förderjahr 2023 anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen.
Hier erhalten Sie:
- das Antragsformular 2023
- die Erläuterungen zur Antragstellung 2023
- das Formular "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" 2023
- die Erläuterungen zum Datenschutz
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine ihre Anträge mit den gültigen Lizenzen bis spätestens Mittwoch, den 01. März 2023 (Ausschlussfrist!) einreichen müssen.