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Vereinspauschale

Vereinspauschale 2024 

Achtung: Abgabe der Anträge bis 01. März 2024 !!!

Der Freistaat Bayern setzt für das Jahr 2024 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. 

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR).

Die neuen Sportförderrichtlinien sind am 01.01.2023 in Kraft getreten und auf der Homepage des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Liste der für das Förderjahr 2024 anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen.

Hier erhalten Sie:

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine ihre Anträge mit den gültigen Lizenzen bis spätestens Freitag, den 01. März 2024 (Ausschlussfrist!) einreichen müssen.

 

Energiepreiszuschuss: Verwendungsnachweis bis 30. April 2024 !!!

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

Die Vereine sind gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis spätestens 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis einzureichen:

Erfolgt keine Vorlage des Verwendungsnachweises, so wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen!