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Arzneimittel

Hinweise zur Antibiotikadatenbank

Am 01. April 2014 trat die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden Pflichten für Halter von Masttieren der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute eingeführt.

  • Meldung der Nutzungsart (spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung) sowie
  • halbjährliche Meldungen über Antibiotika-Anwendungen und Tierbewegungen

 

Änderungen im Rahmen der 17. AMG-Novelle

  • Angabe des Datums der ersten Anwendung bzw. der Abgabe
  • Verpflichtende Nullmeldung bei fehlendem Antibiotikaeinsatz
  • Möglichkeit der Abgabe der Tierhalterversicherung in elektronischer Form

Nähere Informationen hierzu erhalten sie auf der Homepage des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.