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Rinder

Monitoring-Untersuchungen auf Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), Brucellose (BRC) und Leukose (EBL)

In Bayern finden Monitoring-Untersuchung zur Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus aktuell nach folgendem Schema statt (Stand 24.07.2024)

 

Untersuchungsintervall

Kürzel

Milchliefernde Betriebe

Milchviehbestände („Untersuchung der Milch beim MPR“)

2 Tankmilch-Untersuchungen pro Jahr im Abstand von mindestens 3 Monaten

IBR

2 Tankmilch-Untersuchungen alle 2 Jahre im Abstand von mindestens 3 Monaten

EBL

BRC

Nicht milchliefernde Betriebe

Mutterkuhbetriebe

stichprobenartige Monitoring-Untersuchung im Abstand von 5 Jahren

IBR

EBL

BRC

Betriebe, die Rinder in andere Betriebe zur weiteren Nutzung abgeben ausgenommen Fresseraufzuchtbetriebe (z. B. Kalbinnenaufzuchtbetriebe, Beschicker von Gemeinschaftsweiden)

stichprobenartige Monitoring-Untersuchung im Abstand von 5 Jahren

IBR

EBL

BRC

Betriebe, die zu mehr als 50 % aus bis zu 9 Monate alten Rindern bestehen (sog. Fresseraufzuchtbetriebe) oder sonstige Betriebe mit einem nach Einschätzung der zuständigen Behörde vergleichbaren Risiko in Bezug auf Tierbewegungen

jährlich stichprobenartige Monitoring-Untersuchung

IBR

Endmastbetriebe, die gehaltene Rinder ausnahmslos und unmittelbar zur Schlachtung abgeben und bei denen die gehaltenen Rinder keinen Kontakt zu gehaltenen Rindern anderer Bestände haben

Keine Monitoring-Untersuchungen

 

Betriebe, die ausschließlich vorübergehend Rinder aus einem anderen Milchviehbetrieb halten (sog Pensionshaltungen) können von der Untersuchungspflicht ausgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• der Herkunftsbetreib führt die erforderlichen Monitoring-Untersuchung regelmäßig und mit negativem Ergebnis durch,

• die Tiere in Pensionshaltung haben keinen direkten oder indirekten Kontakt zu Rindern anderer Betriebe und

• alle Rinder aus der Pensionshaltung kehren direkt in den Herkunftsbetrieb zurück.

Keine Monitoring-Untersuchungen

 

 

Im Landkreis Tirschenreuth werden die bestandsbetreuenden Tierärzte über notwendige Blutuntersuchungen durch das Veterinäramt informiert.

 

BVD/ MD

Die Beprobung auf BVD erfolgt in der Regel durch eine Stanzprobe, welche bei Einziehung der Ohrmarken gewonnen wird.

Für den Großteil Bayerns hat die Europäische Kommission den Status „seuchenfrei von BVD“ anerkannt.

Auf Grundlage dieses erlangten Status können gemäß des neuen EU-Tiergesundheitsrechts im innergemeinschaftlichen Handel erstmals zusätzliche Tiergesundheitsgarantien für nach Bayern zu verbringende Rinder eingefordert werden.

 

BTV

Seit August 2024 ist Bayern nicht mehr als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV) anerkannt.

Aktuelles zu den Verbringungsregeln in Bezug auf BTV finden Sie hier:

Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit: Verbringung von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus (BTV)

 

Biosicherheitsmaßnahmen in Rinderhaltungen

Infolge des regen nationalen und internationalen Tierverkehrs ist es wichtig, die Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben stets zu verbessern.

Informationen zur Biosicherheit finden Sie unter folgenden Links:

 

Leitlinien für die tierschutzgerechte Rinderhaltung

Informationen zur tierschutzgerechten Rinderhaltung finden Sie unter folgenden Links:

Niedersächsische Tierschutzleitlinien zur Milchkuhhaltung