Schafe und Ziegen
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Seit dem 01.01.2013 müssen alle Schafe und Ziegen, die nicht bis zu einem Alter von 12 Monaten geschlachtet werden, sowie Schafe und Ziegen, die in den innergemeinschaftlichen Handel gehen und solche, die in Drittländer ausgeführt werden, mit einem elektronischen Tierkennzeichen (Transponder-Ohrmarke, Transponder-Bolus, Chip) ausgestattet sein. Das zweite Kennzeichen ist eine herkömmliche Einzeltierohrmarke.
Folgendes muss beachtet werden:
- Die Kennzeichnung muss spätestens im Alter von 9 Monaten erfolgen.
- Werden Schafe und Ziegen verkauft, muss für jede Verbringung ein Begleitpapier vom abgebenden Tierhalter mitgegeben werden.
- Zu- und Abgänge sowie die Stichtagmeldung zum 1. Januar müssen in der HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.
- Des Weiteren muss ein Bestandsregister geführt werden.
Weitere Informationen und Formulare zur Tierkennzeichnung und Registrierung sowie zur Bestellung von Ohrmarken finden Sie