Kleinkläranlagen
Grundsätzliches
In Bayern ist die Abwasserbeseitigung einschließlich Fäkalschlammentsorgung Aufgabe der Kommunen. Diese gesetzlichen Pflichten können jedoch an den Bürger weitergegeben werden.
Ist im Abwasserkonzept einer Gemeinde für bestimmte Ortsteile/Anwesen aus wirtschaftlichen Gründen keine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen, müssen die Grundstückseigentümer selbst Sorge für die Entsorgung ihrer Abwässer tragen. In der Regel geschieht dies durch die Errichtung einer Kleinkläranlage.
Aus dem Abwasserkonzept der Gemeinde ergeben sich die Anforderungen an den Aufbau der Kleinkläranlage. Die Mehrkammergrube muss über eine biologische Nachreinigung verfügen.
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Wiederkehrende Bescheinigung