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Geflügelpest bei einem Schwan im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen


Veterinäramt warnt: Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für Hausgeflügel erforderlich

In Schönhaid bei Wiesau wurde ein mit der Gefügelpest erkrankter Schwan gefunden.

Tirschenreuth/Wiesau. Im Landkreis Tirschenreuth wurde ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei einem Wildvogel amtlich bestätigt. Bei einem in der Nähe von Schönhaid (Ortsteil der Gemeinde Wiesau) verendeten Schwan wurde hochpathogenes Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

In diesem Jahr tritt die Geflügelpest in Deutschland vermehrt auf. Auch in Bayern wurden bereits einige Fälle, auch beim Hausgeflügel, gemeldet. Das Landratsamt Tirschenreuth weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung vom 23.11.2022 weiter gilt. Für den Landkreis Tirschenreuth wurden darin erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen - auch für kleine Geflügelhaltungen - angeordnet.

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Der Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. dürfen nicht mehr gefüttert werden. Singvögel sind davon ausgeschlossen. Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Appell zur Aufstallung

In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Tirschenreuth dringend an alle Geflügelhalter, ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, d. h. ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten wirtschaftlichen und ideellen Schäden vermieden werden.

Tote und erkrankte Tiere melden

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist auch heuer bisher in Deutschland nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Tirschenreuth, Telefonnr. 09631/79890-0 gemeldet werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Tirschenreuth unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

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