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Kippweiher

 

Das Badegewässer befindet sich im Ortsteil Schönhaid. Es handelt sich um ein stehendes Gewässer, das überwiegend mit Grundwasser gespeist wird. Ein Nichtschwimmerbecken ist vorhanden. Der Kippweiher wurde erstmals 2008 bei der EU gemeldet.

 

Infrastruktur des Badegewässers

Liegewiese:Ja
Parkplatz:Ja
Toilette/n:Ja
Kiosk (zeitweise):  Ja
Aufsicht (zeitweise):   Ja

 

Für die Qualitätseinstufung eines Badegewässers steht nicht die Einzelmessung im Vordergrund. Vielmehr bezieht sich die Beurteilung auf einen Zeitabschnitt von i.d.R. vier Jahren, wobei über eine statistische Auswertung („95-Perzentil-Bewertung“) der vorliegenden Messwerte das Badegewässer als "ausgezeichnet“, "gut“, "ausreichend“ oder "mangelhaft“ eingestuft wird. Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt jedes Jahr neu nach dem Ende der Badesaison auf der Grundlage der Messwerte für die betreffende Badesaison und die drei vorangegangenen Badesaisons.

Die Messungen der mikrobiologischen Parameter über einen Zeitraum von vier Jahren bilden die hygienische Belastung eines Badegewässers in ihrer Schwankungsbreite ab und sind daher für die Einstufung des Gewässers aussagekräftiger als Einzelmessungen.

Ergebnisse der Badesaison 2023

DatumWasser-
temperatur
Enterokokken
(MPN/100ml)
Escherichia coli
(MPN/100ml)       
Bewertung  
2023-04-2413,2< 10< 10bakteriologisch nicht zu beanstanden
2023-05-1515,6< 10< 10bakteriologisch nicht zu beanstanden
2023-06-1222,7< 10< 10bakteriologisch nicht zu beanstanden
2023-07-1026,1< 1021bakteriologisch nicht zu beanstanden
2023-08-0719,6< 1010bakteriologisch nicht zu beanstanden
2023-09-0421,1< 10< 10bakteriologisch nicht zu beanstanden

Badegewässerprofil gemäß § 6 der Bayerischen Badegewässerverordnung.

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.

Zeichenerklärung
Unter diesem Link finden Sie eine ausführliche Erklärung.....  

Weiterführende Links: 
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Detaillierte Informationen zu den bayerischen Badegewässern, zu Qualitätsanforderungen und zur Überwachung.

Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren:
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden. Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen kann man sich über folgenden Link informieren: http://bwd.eea.europa.eu Information 

Auffällige Ereignisse in der Badesaison
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn 

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht. Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist.  Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.