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Denkmalschutz

Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

Jede Veränderung an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler ist erlaubnispflichtig. Auch für sonst nach der Bayerischen Bauordnung genehmigungsfreie Maßnahmen ist eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Beratung von Denkmaleigentümern

Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Fragen fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu klären. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den Aufgaben des Landratsamtes als Untere Denkmalschutzbehörde.

Wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an uns. Wir koordinieren die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Nehmen Sie das Beratungsangebot möglichst frühzeitig in der Planungsphase, auf jeden Fall aber mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn in Anspruch.

Verfahrensablauf Erlaubnisantrag

Der Erlaubnisantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, in der das Denkmal liegt.

Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme zum Antrag ab und leitet ihn dann an die Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) zur Entscheidung weiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, mit detaillierter Beschreibung der geplanten Maßnahmen,
  • Pläne (sofern im Einzelfall nötig),
  • gegebenenfalls Fotos und
  • Bestandsuntersuchungen (2-fach)