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Ausnahme vom Mindestalter

Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstelle ohne Begleitperson

Viele Jugendliche beabsichtigen nach ihrem Schulabschluss eine Berufsausbildung zu absolvieren. Doch nicht immer besteht die Möglichkeit, die Arbeitsstelle vom Wohnort aus pünktlich zu erreichen. In zahlreichen Fällen muss die Wegstrecke täglich von den Eltern übernommen werden, da viele der Auszubildenden die Arbeitsstelle aufgrund ihres Alters noch nicht selbstständig erreichen können.  

Das Mindestalter, um eine Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben, ist grundsätzlich das vollendete 18. Lebensjahr. Allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde hiervon Ausnahmen zulassen.  

Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei ihrer Entscheidung gerade vor dem Hintergrund der hohen Unfallbeteiligung junger Fahranfänger einen strengen Maßstab anzulegen. Ausnahmen zur Vermeidung einer unbilligen, vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigten Härte kommen daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller tatsächlich aus zwingenden Gründen auf die Benutzung eines PKW`s angewiesen ist, um zu seiner Arbeitsstätte zu gelangen.  

Die nachfolgenden Infoblätter geben einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.  

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter werden Gebühren in Höhe von 75 € erhoben. Die Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung betragen zusätzlich ca. 250 € bis 300 €. 

Weitere Unterlagen: