Zum Hauptinhalt

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein. Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Antragstellung bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird bei der Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins eingezogen.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Dienstführerschein
  • ziviler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Gebühr: 40,00 € bei Abholung in der Führerscheinstelle

Gebühr: 45,00 € bei Direktversand (auswählbar bei Online-Antrag)

 

Antragstellung:

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis zu beantragen:

  • Online-Antrag
  • Über das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
  • Persönlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)