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Ersatzausstellung eines Kartenführerscheins

Ersatzausstellung bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins

Eine Persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig!

 

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Diebstahl- oder Verlustanzeige der gemeldeten Polizei 

Gebühr: 31,30 € bei Abholung in der Führerscheinstelle

 

Antragstellung:

Es gibt folgende Möglichkeit, die Ersatzausstellung bei Diebstahl oder Verlust zu beantragen:

  • Persönlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung entweder telefonisch oder direkt Online)

 

 

Ersatzausstellung bei Änderung, Beschädigung oder Sonstiges des Führerscheins

Sofern Sie einen unbefristeten Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen ebenfalls im Laufe der Jahre in einen befristeten Kartenführerschein umtauschen lassen.

Hier finden Sie eine Auflistung zu den Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr

(siehe Vorderseite Führerschein bei 4a)

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013                            19. Januar 2033                               

Alle Bürgerinnen und Bürger die vor 1953 geboren wurden müssen Ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhändig davon ob Sie einen Papier-Führerschein oder einen Kartenführerschein besitzen!

 

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles,  biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • EU-Kartenführerschein
  • Augenärztliches Gutachten → wird nur bei Austragung der Sehhilfe benötigt

Gebühr: 28,00 € bei Abholung in der Führerscheinstelle

Gebühr: 33,00 € bei Direktversand (auswählbar bei Online-Antrag)

 

Antragstellung:

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Ersatzausstellung bei Beschädigung, Änderung oder Sonstiges zu beantragen:

  • Online-Antrag
  • Über das Einwohlermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
  • Personlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung entweder telefonisch oder direkt Online)
  • Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)