Internationaler Führerschein
Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Bitte beachtenSie, dass ein Internationalter Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Interrnationalten Führerscheines erst den deutschen Führerschein (Papierführerschein) in den EU-Kartenführerschein umtauschen lassen. Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Inland haben.
Die Bearbeitungszeit vor Ort beträgt ca. 15 Minuten. Wenn Sie Direktversand wünschen, bekommen Sie den Internationalen Führerschein innerhalb von 2 Wochen (nachdem wir Ihr biometrisches Lichtbild erhalten haben) zugesandt.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kartenführerschein
Gebühr: 15,00 € bei Abholung in der Führerscheinstelle
Gebühr: 20,00 € bei Direktversand (auswählbar bei Online Antragstellung)
Antragstellung:
Es gibt folgende Möglichkeiten, den Internationalen Führerschein zu beantragen:
- Online-Antrag
- Personlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung)